Antrag Nr. 15-1217/2013:
Änderungsantrag zu DS 15-1093/2013, Kapelle des Oststadtkrankenhauses

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zu DS 15-1093/2013, Kapelle des Oststadtkrankenhauses

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Instrumente (Festlegung im B-Plan,
Verträge etc.) sicherzustellen, dass im Bereich des B-Plans Nr.1761 die Kapelle des
Oststadtkrankenhauses erhalten bleibt.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, beim Nieders. Landesamt für Denkmalpflege
darauf hinzuwirken, dass die Kapelle des Oststadtkrankenhauses als Baudenkmal
unter Denkmalschutz gestellt wird.

Begründung

Wie in dem anliegenden Artikel der HAZ vom 10. April 2013 ausgeführt, haben die beiden großen Kirchen viele Jahre gekämpft, bis 1993 am Oststadtkrankenhaus endlich eine Kapelle gebaut wurde.

Mit Millionenaufwand von Stadt, Land, Kirchen und Spendern erstellt und eingerichtet, soll jetzt die Kapelle nach gerade einmal 20 Jahren wieder abgerissen werden.

Die kleine Kapelle mit Buntglasfenstern, die vom wohl bekanntesten zeitgenössischen Kirchenglasmaler, Professor Johannes Schreiter stammen, ist ein echtes Kleinod. Vom Architekten Axel Toussaint konzipiert, wird hier täglich eine ökumenische Andacht gehalten. An Wochenenden gibt es je einen evangelischen und katholischen Gottesdienst. Darüber hinaus dient die Kapelle als Veranstaltungsort für Kammermusik, Vorlesungen und Ausstellungen.

Die Kapelle befindet sich in einem ausgezeichneten Zustand, hat einen hohen historischen Wert und könnte noch viele Jahrzehnte wie bisher genutzt werden und zukünftig auch als kultureller Mittelpunkt insbesondere für die Bewohner des Neubaugebiets und die Bürgerinnen und Bürger in den Sieben Stücken und Umgebung dienen.