Antrag Nr. 15-1217/2011:
Halteverbot Bangemannweg / Ecke Ricklinger Stadtweg

Inhalt der Drucksache:

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Halteverbot Bangemannweg / Ecke Ricklinger Stadtweg

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Im Bangemannweg gegenüber der Hausnummer 2, wird in Richtung Ricklinger Stadtweg / rechte Straßenseite, ein Halteverbot für PKW auf 12 m eingerichtet.

Begründung

Im Wohnhaus Bangemannweg Nr. 2 befindet sich eine Tiefgarage. Da der Bangemannweg eine schmale Straße ist und die rechte Seite mit PKWs zugeparkt wird, haben die Nutzer der Tiefgarage bei Ausfahrt und Einfahrt mit ihren PKW große Schwierigkeiten, aus oder in die Tiefgarage zufahren.