Anfrage Nr. 15-1215/2021:
Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beantwortung der Anfrage zum konkreten Status in der Sache Hirtenbachbrücke Höhe Zero-E-Park, Wettbergen (15-0867/2021)

Inhalt der Drucksache:

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Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beantwortung der Anfrage zum konkreten Status in der Sache Hirtenbachbrücke Höhe Zero-E-Park, Wettbergen (15-0867/2021)

§64 (1) S. 1 NKomVG schreibt die Öffentlichkeit von Sitzungen vor. In der Sitzung vom 30.04.2021 erwirkte die Verwaltung den Ausschluss der Öffentlichkeit gem. §64(1) S. 2 NKomVG. Im nicht-öffentlichen Teil stellte sich heraus, dass für die Beantwortung berechtigte Interessen Einzelner nicht betroffen waren. Es wurde nicht nach Personen gefragt, es wurden keine Personen genannt, die Nennung wäre mithin für die Beantwortung völlig unerheblich gewesen und auch in der Sitzung hat sich das Gremium für die Nennung von Personen nicht interessiert. Die Geltendmachung von Vertraulichkeit scheitert sowohl an der Notwendigkeit der Nennung einer Person als auch an einem wie auch immer zu konstruierenden Interesse dieser Person an Geheimhaltung.

Schutzbedürftig, jedoch kommunalrechtlich aus gutem Grund nicht schutzwürdig, war aus unserer Sicht allenfalls das Interesse der Verwaltung an der Verdeckung eines veritablen Verwaltungsversagens, der sich über viele Jahre erstreckte.

Wir erwarten, dass die Verwaltung mit eigenen Versäumnissen und mit Kritik offen und transparent sowie wertschätzend und kooperativ umgeht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie konkret begründet sie die Notwendigkeit für den Ausschluss der Öffentlichkeit und vermag die Verwaltung ggf. über das Rechtsamt vergleichbare (!) und höchstrichterlich beschiedene Präzedenzfälle zu nennen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um den Bürgerinnen und Bürgern nunmehr die Gelegenheit zu geben, sich ein eigenes Urteil über das Verwaltungsgeschehen in der Sache zu bilden?
3. Sieht die Verwaltung als lernende Organisation Anlass zur Kritik bzw. teilt sie die Kritik am Umgang mit der Anfrage sowie im Verwaltungshandeln in der konkreten Sache (Herstellung einer Querung über den Hirtenbach, wie im Freiraumentwicklungskonzept vorgesehen) und welche Konsequenzen will die Verwaltung daraus ziehen?

Wir bitten die Fachverwaltung um Teilnahme an der Sitzung.