Antrag Nr. 15-1214/2026:
Durchgangsverkehr auf der Zuschlagstraße reglementieren

Inhalt der Drucksache:

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Durchgangsverkehr auf der Zuschlagstraße reglementieren

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Zuschlagstraße unter Einbeziehung der Anlieger verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, beispielsweise durch
  1. eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuschildern
  2. Bremsschwellen oder „Kölner Teller“ an geeigneten Stellen so zu installieren, dass Radfahrer durch Fahrgassen von jeweils 0,80 m - 1,00 m links und rechts problemlos passieren können
  3. Optische Bremsschwellen (visuelle Fahrbahnschwellen)
  4. Aufstellung von Hindernissen wie Blumenkübel auf Sperrflächen und Absicherung mit Leitplatten zur wechselseitigen Fahrbahnverengung.

Begründung


Die Zuschlagstraße erschließt vorrangig die angrenzenden Kleingärten und die Waldfläche, die der Naherholung dienen. Zum Schutz der Besucher dieses Naherholungsgebietes wurden bisher die Verkehrsmaßnahmen „Tempo 30” und „Verbot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art mit der Ausnahme ‚Anlieger frei‘” angeordnet, da dort auch in erheblichem Umfang Rad- und Fußgängerverkehr zu verzeichnen ist.

Der Kleingartenverein Bischofshole e. V. hat wiederholt angeregt, durch geeignete Maßnahmen eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Kleingärten und der schützenswerten Waldrandflächen zu erreichen. Grund dafür ist, dass die Zuschlagstraße vielfach als Abkürzungsstrecke mit überhöhter Geschwindigkeit befahren wird, wodurch gefährliche Situationen für die Gartenpächter:innen, Radfahrer:innen und Tiere entstehen.