Drucksache Nr. 15-1214/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierung des Außengeländes der KiTa „Ratz & Rübe“
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1214/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierung des Außengeländes der KiTa „Ratz & Rübe“
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.1.1.

In der KiTa „Ratz & Rübe“ im Stadtteil Wülfel musste das Außengelände teilweise gesperrt werden.
Es kann zurzeit nicht in vollem Umfang von den Kindern und Erziehern genutzt werden. Auf dem sehr kleinen Außengelände sind offenbar große Umbaumaßnahmen erforderlich. Die Sanierung sollte bald beginnen. Obwohl der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel für die Kindergärten im Stadtbezirk zuständig ist, wurde er erst auf mehrfache Nachfrage über diese Umstände informiert und auch nicht zu einer Begehung eingeladen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurden die Bezirksratsmitglieder nicht zeitnah über erfolgte Einschränkungen der Nutzung des Außengeländes informiert?
2. Warum sind zur bereits getätigten Begehung keine Bezirksratsmitglieder eingeladen worden?
3. Wann wird der Bezirksrat vor Ort vollumfänglich über alle wesentlichen Details und den Zeitrahmen der geplanten Arbeiten informiert?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu 1) Bei einer Einschränkung einer Nutzfläche werden die Stadtbezirke nicht informiert, da es sich bei der anschließenden Beseitigung eines Mangels um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

Zu 2) Begehungen von Nutzerflächen werden generell im Rahmen der Bearbeitung der Geschäfte der laufenden Verwaltung ohne die Beteiligung von Stadtbezirksräten wahrgenommen.

Zu 3) Im Rahmen einer Sachstandsanfrage für den Bezirksrat wurde der Sachstand mit E-Mail vom 18.04.2019 vollumfänglich beantwortet.


Der Rückbau der Pergola und des Heidehauses ist erfolgt. Der untere Spanndraht (Zaun) ist am Boden mit Bodenankern befestigt worden.

Für die Instandsetzungsarbeiten der Gullys ist der Grundstückseigentümer zuständig. Er wurde aufgefordert die Arbeiten zu erledigen und hat bereits mit den Instandsetzungsarbeiten der Gullys begonnen. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten in Kürze abgeschlossen sein werden.

Beide Seiten der Kita Außenfläche sind wieder frei gegeben und bespielbar.