Antrag Nr. 15-1212/2013:
Zuwendung 08/2013, Kath. Pfarrgemeinde St. Martin,
Möbel für den Kindergarten St. Martin

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung 08/2013, Kath. Pfarrgemeinde St. Martin,
Möbel für den Kindergarten St. Martin

Antrag

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Betrag : bis zu 2.170,- €
für die Kath. Pfarrgemeinde St. Martin
Verwendungszweck : Möbel für den Kindergarten St. Martin
(Zuwendung Nr. 08/2013)


Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 08.03.2013 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates. Die Bezuschussung erfolgt ausschließlich entsprechend des eingereichten Finanzierungsplanes, bei Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung.

Begründung

Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Gesamtkosten niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates proportional.

Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.
Eine Dokumentation über das Projekt ist dem Stadtbezirksrat nach Abschluss zu übergeben.