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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
"Lehmwüste im Neubaugebiet In der Rehre"
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 16.06.2011, TOP 6.2.1.
Die Bauherren des ersten Abschnitts im Neubaugebiet „In der Rehre/Süd“ sind entsetzt, dass anstelle des bisher vorhandenen fruchtbaren Mutterbodens auf ihren erworbenen Baugrundstücken sich nun überwiegend festgefahrener Lehmboden befindet. Offensichtlich haben Baufahrzeuge beim Herstellen der Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. der provisorischen Straßenzüge den Mutterboden verschüttet oder untergepflügt.
Wir fragen die Verwaltung:
Wie schätzt die Verwaltung die rechtliche Situation hierzu ein, haben die privaten Bauherren ein Anrecht auf Entschädigung?
Wenn ja, wann ist mit der Herstellung des vorherigen Zustandes zu rechnen?
Wenn nein, welche Hilfestellungen kann die Verwaltung den Betroffenen anbieten, um die Situation zu bewältigen?
Text der Antwort
Antwort zu den Fragen 1bis 3:
Es gab eingehende Gespräche zwischen den betroffenen Bauherren, Meravis, der NLG und der Verwaltung. Hierbei wurde dargestellt, dass der ursprüngliche Oberboden weiterhin vorhanden ist, dass dieser lediglich festgefahren wurde. Mit den Bauherren wurde besprochen, wie der Boden wieder in den Zustand vor dem Beginn der Erschließungsarbeiten versetzt werden könnte. Konkrete Vorgehensweisen wurden zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht miteinander vereinbart. Die Verwaltung ist aber in einem engen Kontakt mit den Bauherren.