Anfrage Nr. 15-1212/2011:
Lehmwüste im Neubaugebiet In der Rehre
Inhalt der Drucksache:
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Lehmwüste im Neubaugebiet In der Rehre
Die Bauherren des ersten Abschnitts im Neubaugebiet „In der Rehre/Süd“ sind entsetzt, dass anstelle des bisher vorhandenen fruchtbaren Mutterbodens auf ihren erworbenen Baugrundstücken sich nun überwiegend festgefahrener Lehmboden befindet. Offensichtlich haben Baufahrzeuge beim Herstellen der Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. der provisorischen Straßenzüge den Mutterboden verschüttet oder untergepflügt.
Wir fragen die Verwaltung:
Wie schätzt die Verwaltung die rechtliche Situation hierzu ein, haben die privaten Bauherren ein Anrecht auf Entschädigung?
Wenn ja, wann ist mit der Herstellung des vorherigen Zustandes zu rechnen?
Wenn nein, welche Hilfestellungen kann die Verwaltung den Betroffenen anbieten, um die Situation zu bewältigen?
Wir fragen die Verwaltung:
Wie schätzt die Verwaltung die rechtliche Situation hierzu ein, haben die privaten Bauherren ein Anrecht auf Entschädigung?
Wenn ja, wann ist mit der Herstellung des vorherigen Zustandes zu rechnen?
Wenn nein, welche Hilfestellungen kann die Verwaltung den Betroffenen anbieten, um die Situation zu bewältigen?