Drucksache Nr. 15-1210/2010:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirkratsherrn Matthias Wiesner

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
 
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15-1210/2010
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirkratsherrn Matthias Wiesner

Antrag,

gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit § 55 b Abs. 1 NGO festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Matthias Wiesner die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 2 NGO für den Sitzverlust vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Entfällt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Wiesner hat seinen Wohnsitz im Stadtbezirk Döhren-Wülfel aufgegeben; dies bedeutet den Verlust der Wählbarkeit. Damit endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.08 
Hannover / 25.05.2010