Antrag Nr. 15-1209/2026:
Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter

Inhalt der Drucksache:

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Nächtliches Fahrverbot für Rasenmähroboter

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang wird das Betreiben von Mährobotern auf städtischem Grund und auf den Grund von städtisch geförderten Vereinen verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt zunächst eine Verwarnung anschließend droht bei Vereinen eine Reduktion der Förderung.

Begründung

Zum besseren Schutz von nachtaktiven Tieren z. B. Igeln ist ein solches Verbot nötig. Mähroboter, die in der Nacht fahren stellen eine große Gefahr für Igel und andere Tiere dar. Viele dieser Arten stehen in Europa, auch durch Reduktion des Lebensraumes schon auf der Liste der bedrohten Arten.