Antrag Nr. 15-1207/2014:
Zeitlich begrenztes Parken in der Abelmannstraße

Inhalt der Drucksache:

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Zeitlich begrenztes Parken in der Abelmannstraße

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in der Abelmannstraße vor dem Geschäft Kondla (Richartzstraße 2 /Ecke Abelmannstraße) in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr, bei mindestens zwei Parkplätzen die Parkzeit auf eine Stunde begrenzt werden kann. Die gleiche zeitliche Begrenzung der Parkdauer ist bei zwei bis vier Parkplätzen auf der nördlichen Seite der Abelmannstraße vor der Einmündung der Landwehrstraße zu prüfen.

Begründung

Für die Kunden der Geschäfte in der Abelmannstraße ist es problematisch Parkplätze zu finden. Gerade nach dem Umbau des südlichen Kurvenbereiches Abelmannstraße / Brückstraße, sind Parkplätze im westlichen Bereich der Abelmannstraße zurückgebaut worden. Um die Existenz der dortigen Geschäfte nicht zu gefährden, sind Parkplätze zwingend notwendig. Der Bezirksrat Döhren-Wülfel möchte mit der zeitlich begrenzten Parkdauer die Parkplatznot ein wenig mildern.