Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-1205/2022 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 12.05.2022: Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt: Zurückgezogen
Antragsteller(in):
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15-1205/2022 (Originalvorlage) |
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
In dem Bereich rund um die Heisterbergallee, in dem Verfüllungen und Bohrungen vorgenommen werden, gibt es bekannte Neuregelungen des Verkehrs. Diese führen jedoch mit ihren Auswirkungen zu Gefährdungen von Passanten und Radfahrenden. Daher soll eine materialbasierende Entschleunigung des Verkehres angeordnet, installiert und kontrolliert werden, sowie Verkehrszeichen, die derzeit noch auf den Bürgersteigen zu finden sind, entfernt und sinnvoll neu angebracht werden.
Ausserdem wird gefordert, dass der Parkplatz des LIDL-Marktes nur so genutzt werden kann, dass ein höhere Geschwindigkeit als maximal 10 km/h so gut wie nicht möglich ist. Auch wenn der Parkplatz der Firma LIDL privater Grund ist, gilt hier die StVO mittelbar, und deren Einhaltung muß kontrolliert werden.
Wir fordern, dass der Verkehrsicherheitsdienst der LHH und die Polizei örtlich verstärkt darauf achten, dass auf dem Parkplatz der Firma LIDL die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird, und das die Einbahnstrassenregelungen der Nebenstrecke zwischen Stadtbahngleisen und Heisterbergallee als auch die der Gartenstrasse eingehalten wird. Hier gibt es stündlich genügend Verstöße zu beobachten.
a) Viele der Fahrzeuge haben jedoch sichtbar eine überhöhte Geschwindigkeit, wenn sie den Parkplatz überqueren. Die zulässige Geschwindigkeit auf Parkplätzen ist nach ständiger Rechtsprechung die Schrittgeschwindigkeit. Ausserdem fahren dann wiederum viele Menschen vom Parkplatz LIDL auf den Parkplatz ROSSMANN, ohne dieses langsam oder mit Umsicht zu erledigen. Man bedenke nur, wenn ein Kind sich von einem Elternteil rennend entfernt, um dann vom LIDL-Ausgang direkt auf den Parkplatz zu laufen, ohne auf den Verkehr zu achten – und dann ein Fahrzeugführender die Geschwindigkeitsregel mißachtet.
b) Von den Fahrzeugen, die in 90 Minuten beobachtet wurden (sicherlich mehr als 70) sind drei GEGEN die Fahrtrichtung in die Einbahnstraße gefahren, die per Querung nach 300 m wieder via Heisterbergallee in Richtung Stadt führt. Es scheint diesen Fahrzeugführenden nicht wichtig zu sein, dass sie Menschen gefährden könnten, die auch mit dem Rad diese Straße benutzen.
c) Die auf der Gartenstraße aufgestellten Halteverbotsschilder sind so platziert worden, das diejenigen auf der östlichen Seite Abstände zur Bordsteinkante von ca. 65 cm belassen. Dadurch werden Fußgehende / Rollatornutzende oder Kinderwagen-Nutzende GEZWUNGEN, die Fahrbahn zu nutzen.