Anfrage Nr. 15-1205/2015:
Denkmalschutz an der Landwehrstraße

Inhalt der Drucksache:

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Denkmalschutz an der Landwehrstraße

Die Grunderneuerung der Landwehrstraße im Stadtteil Döhren steht zur Debatte. Der Bezirksrat hat sich bereits grundsätzlich dafür ausgesprochen, dass in weiten Teilen noch vorhandene historische Kopfsteinpflaster zu erhalten und nicht durch eine Asphaltdecke zu ersetzen.
Bis die Grunderneuerung der Fahrbahn tatsächlich in Angriff genommen wird, könnte es aber noch weitere Diskussionen mit den betroffenen Anliegern über die Bewahrung und Erneuerung des Kopfsteinpflasters geben. Für die konkrete spätere Entscheidungsfindung könnte dabei von Bedeutung sein, ob und in welchen Bereichen an der Landwehrstraße denkmalgeschützte Objekte vorhanden sind.
Nach uns vorliegenden Unterlagen, die allerdings nur den Stand von 1985 wiedergeben, liegt die ganze Ostseite der Landwehrstraße in einem denkmalpflegerischen Interessenbereich und es gibt denkmalwerte Gruppen baulicher Anlagen gem. 3 Abs. 3 NDenkSchG. Die Westseite zwischen Weststraße und Bernwardstraße ist danach ebenfalls ein derartiges Gebiet, außerdem die Häuser rund um die Einmündung der Reichelmstraße.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Entsprechen diese Angaben noch dem heutigen Stand?
2. Fall nein, welche Häuser der Landwehrstraße sind heute Einzeldenkmale, welche Häuser gehören zu den Gruppen baulicher Anlagen nach § 3 NDenkSchG und welche Teil der der Landwehrstraße liegen in oder an einem denkmalpflegerischen Interessenbereich?