Drucksache Nr. 15-1202/2016 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parkähnliche Anlagen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
08.06.2016 - TOP 3.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1202/2016 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parkähnliche Anlagen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
08.06.2016 - TOP 3.2.4.

Die parkähnlichen Anlagen in Bemerode, wie z.B. der Kattenbrookspark,
laden bei schönem Wetter zum Entspannen und Grillen ein. Dabei werden
leider immer wieder diverse Abfälle, Essensreste und anderer Müll an Ort und Stelle zurückgelassen. Auch die Papierkörbe sind bei schönem Wetter meistens übervoll. Diese massiven Verschmutzungen beeinträchtigen für alle anderen den Erholungswert und ziehen Ungeziefer, evtl. sogar Ratten, an.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist das Grillen in solchen Parks ohne speziell ausgewiesene Grillplätze überhaupt gestattet (Waldbrandgefahr) ?
2. Falls dies nicht gestattet ist, was will die Verwaltung hier unternehmen? Scheint der vermehrte abendliche Einsatz von Parkrangern o.ä. sinnvoll?
3. Kann das Aufstellen von mehrsprachigen Verbots- bzw. Hinweistafeln (Deutsch, Russisch.Arabisch) eine Hilfe sein?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Grillen ist laut § 11 (2) der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) in allen öffentlichen Park- und Grünanlagen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt. Zu diesen Auflagen gehört auch, den Abfall nach dem Grillen ordnungsgemäß zu entsorgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Siehe 1. Parkranger können nur ordnungsrechtlich tätig werden, wenn sie jemanden mit dem liegengelassenen Müll in Verbindung bringen können. Grundsätzlich ist unsere Erfahrung, dass in Anwesenheit eines Parkrangers aber kein Müll liegengelassen wird. Dies geschieht nur, wenn der Parkranger seinen Kontrollgang beendet hat oder nicht anwesend ist. Aufgrund der personellen Ausstattung ist eine regelmäßige Bestreifung nicht leistbar. In den Abendstunden ist grundsätzlich die Polizei zu informieren.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Menschen, die den Müll, der auf den, der Anfrage anhängenden Fotos zu sehen ist, liegenlassen, wissen unserer Erfahrung nach, dass das nicht in Ordnung ist. Das ist so, unabhängig von Herkunft und Hintergrund. Ein Schild wird an deren Einstellung nichts ändern. Für den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bedeutet das veränderte Nutzungsverhalten und der gesellschaftliche Wandel zunehmende Kosten für Reinigung und erheblichen Mehraufwand.