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Im Stadtbezirk kommt es zunehmend zu Beschwerden über die Entsorgung der Gelben Tonnen durch das Unternehmen aha. Es wird berichtet, dass die regulä- re Abholung am Straßenrand bzw. an der Grundstücksgrenze verweigert wird. Stattdessen verweist aha nachträglich auf sogenannte "Sammelplätze", an de- nen die Tonnen abgestellt werden sollen.
Dies führt dazu, dass Anwohnerinnen und Anwohner ihre Tonnen über teils weite Strecken transportieren müssen – eine besondere Belastung, insbesondere für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen. Diese Entwicklung ist weder bür- gerfreundlich noch inklusiv und betrifft langfristig potenziell alle Einwohner*innen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Mindestanforderungen hinsichtlich der Durchfahrtsbreite, Boden- beschaffenheit oder Wendeflächen gelten für Müllfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum, damit eine reguläre Abholung erfolgen kann?
- Welche Regelungen gelten für das Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum?
- Ist es dem Entsorgungsunternehmen aha gestattet, die Abholung der Gelben Tonnen vom gewohnten Ort eigenständig und ohne vorherige Information der betroffenen Anwohner*innen dauerhaft zu ändern oder einzustellen? Wenn nein, welche Verpflichtungen zur Information bestehen?