Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-1201/2022 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
Anfragesteller(in):
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15-1201/2022 (Originalvorlage) |
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Aussage, dass es sich bei der Vorlage der Daten den Abgeordneten (zumindest des Stadtrates) als Entscheider über die Schulplanung um eine Zweckentfremdung der Daten handelt, ist sehr fragwürdig. Im Gegenteil ist nur mit den erhobenen Daten eine sachgerechte Entscheidungsgrundlage für die Abgeordneten bezüglich Schulplanung (Schulart, Größe etc.) möglich, da nur diese den Bedarf darstellen. Werden den Abgeordneten diese Daten von der Verwaltung vorenthalten, entsteht Intransparenz und die aktuelle Schulplanung ist in Frage zu stellen, da bis zur letzten Veröffentlichung der Daten in der Presse tatsächlich die IGSen mit Oberstufe grundsätzlich mehr Bewerbungen erhalten haben, als Plätze zur Verfügung standen. Zudem handelt es sich nicht um personenbezogene Daten nach DSGVO.
Wir fragen die Verwaltung:
Auf welcher kommunalrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Basis werden den Abgeordneten als Entscheider grundlegende Daten zur Schulplanung vorenthalten?