Drucksache Nr. 15-1201/2016 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Barrierefreie Wahllokale
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
08.06.2016 - TOP 3.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1201/2016 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Barrierefreie Wahllokale
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
08.06.2016 - TOP 3.2.3.

Alle Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Hannover sollten in der Lage sein, ihr Wahlrecht ausüben zu können, ohne auf die Briefwahl angewiesen zu sein, deren Prozedere für viele Wähler eine Hürde darstellt. Da­zu ist es wichtig, dass die Wahl­lokale auch für Personen die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind erreichbar und zugänglich sind. Hinzu kommt noch, dass die Erreichbarkeit von Wahllokalen und die damit verbundene Anstrengung Einfluss auf die Höhe der Wahlbeteiligung haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wo gibt es in unserem Stadtbezirk Wahllokale? Dazu bitte auflisten, welche Wahllokale barrierefrei zugänglich sind und welche es nicht sind.
2. Existiert für Bürger mit eingeschränkter Mobilität/körperlicher Behinderung ein Fahrdienst? Wenn ja, wie wird dieser organisiert und evtl. auch kommuniziert?
3. Ist die Verwaltung bereit, an nicht barrierefreien Wahllokalen einen zusätzlichen Wahlhelfer für die Assistenz bereitzustellen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Wahlräume zur Kommunalwahl 2016 werden im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode in insgesamt 10 Gebäuden angeboten. Dabei steht für 19 der insgesamt 24 Wahlbezirke ein barrierefrei erreichbarer Wahlraum zur Verfügung (Quote: ca. 79 %).

Barrierefrei zugänglich sind die Wahlräume in folgenden Gebäuden:
Landesbildungszentrum für Blinde, Birkenhof Wohnstift Kirchrode, Grundschule Wasserkampstraße, Pflegezentrum Heinemannhof, Altenzentrum der Henriettenstiftung, Rathaus Bemerode, IGS Kronsberg-Außenstelle (Schulzentrum Bemerode), Stadtteilzentrum Krokus, Dorfgemeinschaftsanlage Wülferode

Lediglich im Eingangsbereich der Grundschule am Sandberge (5 Wahlbezirke) gibt es Einschränkungen. Dort befindet sich eine Rampe als Zuwegung, deren Steigungsgrad etwas zu hoch ist, um den Zugang als barrierefrei einstufen zu können. Ansonsten sind die Wahlräume ebenerdig zu erreichen. Diese Wahlräume gelten insofern als „eingeschränkt zugänglich“.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das Wahlamt stellt in den Wochen vor dem Wahltag regelmäßig mobile Wahlhelferteams zur Verfügung, die auf Wunsch die (Brief-) Wahl vor Ort in Krankenhäusern, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen betreuen und somit insbesondere auch mobilitätseingeschränkten Wählerinnen und Wählern eine Wahl in der entsprechenden Einrichtung ermöglichen. Dies ist auch für die Kommunalwahl am 11.09.2016 so vorgesehen.

Am Wahltag selbst wird über das Wahlamt kein mobiler Fahrdienst zur Verfügung gestellt, es ist aber in Hannover, wie auch in vielen anderen deutschen Städten eine langjährige Tradition, dass ein entsprechender Service von den Parteien angeboten wird. Die entsprechenden Hinweise werden regelmäßig in den Medien veröffentlicht.

Daneben ist darauf hinzuweisen, dass allen Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit der Briefwahl gegeben ist.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Alle Wahlvorstände in den 386 Wahlbezirken werden in so ausreichender Zahl berufen, dass eine Hilfestellung und Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Wählerinnen und Wählern möglich ist. In den Schulungsveranstaltungen für die Wahlheferinnen und Wahlhelfer werden wir wieder auf die Thematik hinweisen und um Hilfsbereitschaft, Sensibilität und Unterstützung für mobilitätseingeschränkte Wählerinnen und Wähler bitten. In der Praxis sind entsprechende Hilfeleistungen bei vorangegengenen Wahlen regelmäßig geleistet worden. Bei dieser Wahl werden wir die Wahlvorstände in den nicht barrierefreien Wahlräumen gesondert über die Sachlage informieren und um Unterstützung und erhöhte Aufmerksamkeit bitten.