Anfrage Nr. 15-1196/2022:
Baurechtswidrige Nutzung von Kleingärten?

Inhalt der Drucksache:

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Baurechtswidrige Nutzung von Kleingärten?

Am 09.12.2021 fragten wir, ob die Nutzung eines Kleingartengrundstücks am Hohen Weg kurz vor der Einmündung in die Garkenburgstraße, bei dem seit längerem eine verstärkte Bautätigkeit zu beobachten war, sich im Einklang mit dem dort geltenden B-Plan und ggf. dem Bundeskleingartengesetz befände. Die Eingangstore tragen auf beiden Seiten in großen Lettern die Aufschrift „Die Einheit“. Laut Internet befindet sich hier das „Headquarter Germany“ eines gleichnamigen Motorradclubs. Laut Antwort der Verwaltung entspricht die aktuelle Nutzung nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes 671, der dort "Dauerkleingarten" festsetzt. Nun war auf diesem Grundstück allerdings bisher weiterhin keinerlei kleingärtnerische Nutzung festzustellen. Das Grundstück ist vielmehr durch zahlreiche umherliegende gefüllte Plastiktüten und Anderes noch weiter vermüllt worden.

Wir fragen die Verwaltung

1. Ist der geschilderte Tatbestand der Verwaltung bekannt?
2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um künftig eine Nutzung des genannten Geländes gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes 671, der dort "Dauerkleingarten" festsetzt, zu erreichen?
3. Wann ist damit zu rechnen, dass das Gelände regelkonform genutzt werden wird?