Drucksache Nr. 15-1195/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Querung der Wülfeler Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.06.2015
TOP 5.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-1195/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Querung der Wülfeler Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.06.2015
TOP 5.2.2.

Kinder Die Wülfeler Straße stellt in der Kurve zwischen der Wilh.Göhrs Straße und dem alten Feuerwehrhaus seit langem für viele BürgerInnen , Anwohner und Eltern schulpflichtiger Kinder ein Verkehrstechnisches Problem dar. Nicht nur,dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten wird, auch der Radweg von Wülferode kommend, endet im nichts. Zudem gibt es für die BürgerInnen und vor allem für, die die Straße als Schulweg nutzen, keine sichere Querungsmöglichkeit .
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung hier im gefährlichen Kurvenbereich um Abhilfe zu schaffen?
2. Könnte ein Ortstermin dafür sorgen, der Verwaltung diese Problematik zu erläutern?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Problem des endenden Radweges ist der Verwaltung bekannt. Eine Fortführung ist an dieser Stelle aus Platzgründen nicht möglich. Radfahrer müssen also die Wülfeler Straße queren, um den gegenüberliegenden kombinierten Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr im weiteren Verlauf zu nutzen. Die Beseitigung dieses Mangels ist Bestandteil des Ausbauprogrammes im Zuge des Netzkonzeptes Radverkehr, das in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll.
Derzeit liegen jedoch weder der Verkehrsbehörde noch dem Bereich Schulbetrieb Hinweise auf ein Sicherheitsproblem in Bezug auf die Querung der Wülferoder Straße vor. Als Lösung des Problems würde der Bereich Schulbetrieb zur Verbesserung der allgemeinen Schulwegsituation die Einrichtung eines Fußgängerüberweges vorschlagen. Aufgrund der bestehenden Regelungen für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen muss zunächst der Bedarf durch eine Zählung der querenden Fußgänger sowie des Kfz-Verkehrs nachgewiesen werden. Durch den kurvigen Straßenverlauf könnte ein Fußgängerüberweg erst ca. 50m östlich der Einmündung Wilhelm-Göhrs-Straße angelegt werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich.