Anfrage Nr. 15-1192/2019:
Wasserkraft Döhrener Wolle für den Zero-E-Park

Inhalt der Drucksache:

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Wasserkraft Döhrener Wolle für den Zero-E-Park

Vor fast drei Jahren fragten wir nach dem Stand des Verfahrens betreffend der Inbetriebnahme des Wasserkraftwerkes Döhrener Wolle zwecks Erfüllung der städtebauvertraglichen Obliegenheiten der Stadt gegenüber den Grundstückskäuferinnen und –käufern im Neubaugebiet Zero-E-Park. Ohne die Kompensation des Restwärmeenergiebedarfes der Passivhaussiedlung durch regenerative Energieerzeugung ist der Zero-E-Park nicht „Zero-E“. Der Presse ist zu entnehmen, dass sich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern der Leineinsel, dem vorgesehenen Standort der Anlage, erheblicher Widerstand formiert. Unter anderem würden hohe Lärmemissionen befürchtet, heißt es.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
2. Ist eine Inbetriebnahme in 2020 noch realistisch? Wenn nicht, zu wann wäre spätestens mit einer Realisierung zu rechnen?
3. Falls es weiter zu Problemen kommt: Welchen Zeitraum für die Umsetzung dieser oder einer alternativen Kompensationsmaßnahme hält die Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit für akzeptabel und gegenüber den gutgläubigen Grundstückskäufern für noch zumutbar?