Anfrage Nr. 15-1192/2012:
Gartenstadt Kirchrode

Inhalt der Drucksache:

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Gartenstadt Kirchrode

Die Gartenstadt Kirchrode ist in den Jahren 1924 bis 1929 entstanden und hat ihren Mittelpunkt im heutigen Stadtplatz „Im Büntefelde“. Es handelt sich dabei um eine spezielle Siedlungsform mit gewöhnlich einem Doppelhaus auf einem großen Grundstück. Die Grundstücksgröße lässt ob veränderter Lebensgewohnheiten durchaus eine sog. Nachverdichtung zu, zumeist den Bau eines weiteren Hauses im hinteren Garten. Diese Möglichkeit ist im Verhältnis zur Erstbebauung nur teilweise reglementiert. Aber auch die Erstbebauung steht nicht in allen Fällen noch Jahrzehnte.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Durch welche Regelungen kann der Charakter der Gartenstadt Kirchrode als besondere Siedlungsform erkennbar erhalten bleiben, wenn in dem betroffenen Gebiet derzeit Vorschriften, insbesondere Gestaltungsvorschriften, die Bautätigkeiten nur unzureichend reglementieren – besonders in Bezug auf die Gartenstadt-Elemente der Siedlungsform und -ausprägung, auch differenziert nach Erstbebauung und Nachverdichtung?
2. Welche Aktivitäten sind in welchem Gebiet / Plangebiet in Bälde zu erwarten, um die Gartenstadt als solche als Ensemble erkennbar und sichtbar zu erhalten?
3. Welche Bedeutung wird der Gartenstadt als Siedlungsform in Kirchrode heute in Bezug auf die damalige Intension (zum Zeitpunkt des Entstehens der Siedlung) zugemessen?