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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Wiesehahn
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Gesine Wiesehahn die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu sofort vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht berührt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Es entstehen keine Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Gesine Wiesehahn hat mit Schreiben vom 18.5.26 ihren Mandatsverzicht für den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult erklärt. Gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.07
Hannover / Jun 1, 2026