Anfrage Nr. 15-1185/2022:
Einfriedung von Hausgrundstücken

Inhalt der Drucksache:

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Einfriedung von Hausgrundstücken

Nahezu jedes Hausgrundstück im Stadtbezirk ist mit einer Hecke, mit einem Zaun oder mit einem blickdichten Sichtschutz begrenzt; teilweise auch sehr eigenwillig vom Material aber auch von der Höhe.

Fragen an die Verwaltung:

1. Gibt es Einschränkungen und wenn ja, wo sind diese festgelegt?

2. Wie hoch und aus welchen Materialien dürfen Zäune/Sichtschutze um Hausgrundstücke sein?

3. Wie kontrolliert die Stadt, ob die Vorgaben eingehalten werden?