Anfrage Nr. 15-1185/2014:
Geplante Wasserkraftanlage am Döhrener Wehr

Inhalt der Drucksache:

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Geplante Wasserkraftanlage am Döhrener Wehr

Am 8. Mai 2014 fand ein weiterer Bürgerdialog zur geplanten Wasserkraftanlage am Döhrener Wehr stadtt. Dort wurde der Entwurf des fischerei- und wassertechnischen Gutachtens vorgestellt. Aus den dazu erfolgten Stellungnahmen der verschiedenen Experten war zu entnehmen, dass die Anlage in der Form nicht dem neuesten Stand der Technik entspricht. Sie waren daher der Meinung, dass die Anlage in der vorgestellten Form nicht genehmigungsfähig sei, da der Schaden für die Fische zu groß sei. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN Kernforderung Wasserkraft) schreibt am 17.03.2014 unter anderem, dass bei Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 1 MW „eine wirtschaftliche Betriebsführung bei gleichzeitiger Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen nicht möglich erscheint.“ Auch sei der Beitrag dieser Anlagen insgesamt zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes eher als klein zu sehen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem Ergebnis der Anhörung zum Entwurf des Gutachtens und den Ausführungen der Experten?
2. Ist die Verwaltung das o.g. Schreiben des BfN vom 17.03.2014 zu den „Kernforderungen Wasserkraft“ bekannt und werden die dort geäußerten Hinweise bei weiteren Vorgehen zukünftig berücksichtigt?
3. Sind schon Gelder an den Investor oder Gutachter geflossen?