Drucksache Nr. 15-1184/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnhäuser in Wettbergen - Hauptstraße 41 und 45
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 16.05.2019
TOP 6.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1184/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnhäuser in Wettbergen - Hauptstraße 41 und 45
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 16.05.2019
TOP 6.2.3.

Nach Verkauf der Gebäude durch die vorherigen Eigentümer, hat ein Unternehmen diese erworben. Nach anfänglichen Bautätigkeiten sind seit mehreren Wochen keine Arbeiten mehr durchgeführt worden. Das Gebäude macht einen verwahrlosten Eindruck. Die Gebäude sind für das Wettberger Erscheinungsbild abträglich.

Wir Fragen die Verwaltung:
1. Ist dieser Zustand der Verwaltung bekannt?
2. Ist es der Verwaltung möglich Einfluss auf die Bautätigkeiten zu nehmen?
Wenn ja welche?
3. Gibt es Auflagen die u.U. nicht eingehalten werden und kann die
Verwaltung Maßnahmen ergreifen um das Erscheinungsbild aufzuwerten?

Antwort


Zu 1.) Der Zustand vor Ort ist der Verwaltung bekannt.

Zu 2.) Das Grundstück Hauptstraße 45 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 887, das Grundstück Hauptstraße 41 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 887, 1. Änderung. Vorhaben, die den Festsetzungen der Bebauungspläne entsprechen, haben Anspruch auf Genehmigung.
Einflussmöglichkeiten gibt es nur bei der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Zu 3.) Über die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinaus, hat die Verwaltung keine weiteren Möglichkeiten auf das Erscheinungsbild von Baustellen Einfluss zu nehmen.