Drucksache Nr. 15-1181/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zu Kunstrasenplätzen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 16.05.2019
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-1181/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zu Kunstrasenplätzen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 16.05.2019
TOP 6.1.1.

Die Stadt Hannover hat vor, in den nächsten Jahren bis zu 10 Kunstrasenplätze für die Sportvereine zu finanzieren. Eine Finanzierung von Naturrasen wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Im Stadtbezirk 11 hat sich ein Verein um einen Kunstrasenplatz beworben.
Laut Konzept Kunststoffrasenplatzprogramm der Landeshauptstadt Hannover und eines dazugehörigen Änderungsantrags ist es den Sportvereinen, die in das Programm aufgenommen werden, möglich, Kunststoff- bzw. Gummigranulate als Verfüllung statt Sand zu verwenden. Lediglich EPDM wurde im Änderungsantrag ausgeschlossen. Somit können SBR-Recyklat (Gummireifen), PUR-ummanteltes SBR-Recyclat sowie TPE (Thermoplastische Elastomere) zum Einsatz kommen. Beim SBR-Recyklat kann es laut Umweltbundesamt zur Freisetzung von krebserregenden Kohlenwasserstoffen kommen. Auch kann Granulat durch kleine Hautabschürfungen in den menschlichen Körper gelangen und es besteht ebenfalls der Verdacht, dadurch Krebs auszulösen.
Kunstrasenplätze sind zudem eine wichtige Quelle für die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt. In Deutschland sind sie bereits die drittgrößte. Die Kunstrasenplätze verlieren pro Jahr generell bis zu 3 Tonnen des Granulats an die Umgebung. Darüber hinaus sorgen Verwehungen, Schnee oder Starkregen für die Überschwemmung von Kunstrasenplätze und das Mikroplastik gelangt so ins Abwasser oder durch Bäche und Flüsse auch ins Meer.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind der Verwaltung die Berichte bekannt, in denen der Verdacht auf krebserregendes Granulat beschrieben wird?

2. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass kein Kunststoff- oder Gummigranulat in den Boden und somit ins Grundwasser, in Fließgewässer und Meere sowie Abwasser (beim Waschen der Sportbekleidung) gelangt?

3. Warum wurde kein Kosten-Nutzen-Vergleich (inkl. dem Kriterium „ökologische Auswirkungen“) zwischen Kunstrasen- und Naturrasenplätzen vorgenommen?

Antwort der Verwaltung:

zu 1.

Die Berichte sind der Verwaltung bekannt. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung im Konzept „Kunststoffrasenplatzprogramm der Landeshauptstadt Hannover“, das Anlage zur Drucksache Nr. 0586/2018 ist, Folgendes festgelegt:„Aufgrund der ungeklärten Umweltauswirkungen der synthetischen Füllmaterialien soll nur Quarzsand zur Verfüllung verwendet werden.“ Mit dem Änderungsantrag Nr. 1166/2018 wurde von den Ratsgremien beschlossen, dass Vereine von der Vorgabe der Verwaltung auf eigene Kosten abweichen können. Es darf aber kein Kunststoffgranulat (EPDM) verwendet werden.

zu 2.

Die Verwaltung plant nur Sand und unverfüllte Kunststoffrasenplätze zu errichten.

zu 3.

Mit Haushaltsbegleitantrag, Nr. H 0151/2017, wurde die Verwaltung von den Ratsgremien beauftragt, im Jahr 2017 in Kooperation mit dem Stadtsportbund ein Kunststoffrasenplatzprogramm zu entwickeln, mit dem Ziel ab 2019 jeden Stadtbezirk nach Bedarf mit mindestens einem Kunststoffrasenplatz auszustatten. Dieser Auftrag wurde durch die Vorlage des Konzeptes „Kunststoffrasenplatzprogramm der Landeshauptstadt Hannover“ mit der Drucksache, Nr. 0586/2018, erfüllt. Ein Kosten-Nutzen-Vergleich war nicht Gegenstand des Auftrages.