Drucksache Nr. 15-1176/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage:
Zusätzlichen Lärmbelastung an der Güterumgehungsbahn Hannover während der Streckensperrung Hamburg–Hannover
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 18.06.2026
TOP 6.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1176/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage:
Zusätzlichen Lärmbelastung an der Güterumgehungsbahn Hannover während der Streckensperrung Hamburg–Hannover
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 18.06.2026
TOP 6.1.3.

Durch die derzeitige Sperrung der Bahnstrecke Hamburg–Hannover infolge umfangreicher Sanierungsarbeiten wird ein erheblicher Teil des Güterverkehrs über alternative Strecken umgeleitet. Nach öffentlichen Informationen erfolgt die Umleitung zahlreicher Güterzüge unter anderem über die Güterumgehungsbahn Hannover.

Für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Güterumgehungsbahn führt dies seit Beginn der Sperrung zu einer deutlich erhöhten Belastung durch zusätzlichen Güterverkehr, insbesondere in den Nachtstunden. Betroffen sind hierbei unter anderem Wohngebiete im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt- Davenstedt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Gibt es aktuelle Messungen oder Auswertungen zur zusätzlichen Lärmbelastung für die betroffenen Wohngebiete, insbesondere in Ahlem, Badenstedt und Davenstedt?
  2. Wurden durch die Deutsche Bahn, das Eisenbahn-Bundesamt oder andere zuständige Stellen temporäre Maßnahmen zum Lärmschutz geprüft oder umgesetzt?
  3. Ist vorgesehen, die Öffentlichkeit über Umfang und Dauer der zusätzlichen Güterverkehre sowie über mögliche Schutzmaßnahmen transparent zu informieren?,

Angesichts der ohnehin hohen Belastung entlang der Güterumgehungsbahn erscheint eine zeitnahe Information und Bewertung der Situation aus Sicht vieler Anwohnerinnen und Anwohner dringend erforderlich.

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zur Beantwortung der Anfrage haben wir die Deutsche Bahn Infra GO um Beantwortung der Fragen gebeten, welche wie folgt antworten:

Zu 1: Es existiert grundsätzlich ein systematisches Lärm-Monitoring durch das Eisenbahn-Bundesamt. Entlang wichtiger Strecken gibt es fest installierte Messstationen, die den Lärm vorbeifahrender Züge kontinuierlich erfassen (EBA - Lärm-Monitoring). Dieses Lärmmonitoring ist netzweit und dauerhaft angelegt, nicht projekt- oder umleitungsspezifisch. Temporäre Umleitungen führen in der Regel nicht zu gesonderten Messkampagnen speziell für die betroffenen Wohngebiete.

Zu 2: Temporäre Umleitungsverkehre gelten rechtlich in der Regel nicht als „wesentliche Änderung“ einer Strecke, daher greifen die strengen Grenzwerte und Pflichtmaßnahmen der Lärmvorsorge nicht. Anwohner einer Umleitungsstrecke müssen daher i.d.R. vorübergehend mehr Bahnlärm temporär tolerieren.

Zu 3: Die DB hat die Öffentlichkeit im Vorfeld über die geplante Qualitätsoffensive Hamburg-Hannover und die daraus resultierenden betrieblichen Änderungen (Ersatzverkehre, Umleiter-Routen) informiert.
Im BauInfoPortal ( Bauprojekt Hamburg – Hannover Qualitätsoffensive 2026 ) sowie über den WhatsApp-Kanal (Qualitätsoffensive Hamburg – Hannover 2026 – WhatsApp-Kanal) wird die Öffentlichkeit transparent und aktuell informiert.

Güter-Transporteure haben Anrecht auf diskriminierungsfreien Zugang zum Eisenbahnnetz. I.d.R. bevorzugen sie direkte, bzw. kurze Routen für ihre Fahrten. Im Rahmen der Streckensperrung Hamburg-Hannover müssen Verkehre z.T. weitreichend umgeroutet werden. Eine Haupt-Umleiterstrecke läuft von Hamburg über Rotenburg und Verden nach Hannover, und damit ggf. auch im weiteren Streckenverlauf über die Güterumgehungsbahn. Andere Güterverkehrskorridore (wie etwa Hamburg – Bremen – Ruhrgebiet) sind weniger nachgefragt.