Drucksache Nr. 15-1174/2023:
Bebauungsplan Nr. 1895 – Schulzentrum Misburg -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-1174/2023
3
 

Bebauungsplan Nr. 1895 – Schulzentrum Misburg -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf – Schule, Sport, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie öffentlicher Verkehrsflächen – zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, ge-
schlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachtei-
ligungen sind nicht zu erkennen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Durch die Überbauung und Versiegelung bisheriger Rasenflächen entstehen negative Fol-
gen für das Mikroklima vor Ort. Die beabsichtigte Neustrukturierung erfordert den Abriss und Neubau der Gebäude, welches zu einem zusätzlichen Energieeinsatz für Baustoffe und Bautätigkeiten führen würde mit negativen klimatischen Folgen. Die Neustrukturierung mit Neubauten würde hingegen eine kompaktere und energieeffizientere Bauweise und die Etablierung attraktiver Mobilitätsangebote unter Berücksichtigung und Stärkung vorhande-
ner Grünstrukturen ermöglichen, was sich positiv auf das Klima auswirken würde.

Kostentabelle

Durch den Bebauungsplan werden bauliche Maßnahmen ermöglicht, es entstehen der Stadt jedoch keine unmittelbaren Kosten. Für die jeweiligen baulichen Maßnahmen müssen sepa-
rate Drucksachen vorgelegt werden. Die Umsetzung erfolgt, sofern eine Finanzierung ge-
währleistet werden kann. Angesichts der aktuell zugespitzten Haushaltslage stehen die be-
schriebenen Maßnahmen unter einem besonderen Finanzierungsvorbehalt.

Begründung des Antrages

Im Schulzentrum Misburg sind neben den Grundschulen Kardinal-Galen-Schule und Pesta-
lozzi-Grundschule das Kurt-Schwitters-Gymnasium und die Realschule Misburg unterge-
bracht.

Die Gebäude des Kurt-Schwitters-Gymnasiums und der Realschule Misburg wurden 1951 erbaut und in den Jahren 1971 und 1976 erweitert. Aufgrund stetig steigender Schülerzah-
len und neuer räumlicher Anforderungen ist eine Erweiterung der Gebäude notwendig. Beim Gymnasium Kurt-Schwitters hat sich im Zuge der Planungen herausgestellt, dass die ur-
sprünglich für den infolge G9 notwendigen Zuwachs an Flächen kalkulierten Kosten nicht auskömmlich sind. Es sei vielmehr notwendig, auch im Bestandsgebäude umfang-
reiche Sanierungen, Modernisierungen und Umstrukturierungen vorzunehmen, um zu einer bedarfsgerechten Lösung zu gelangen.

Die Kalkulation der notwendigen Maßnahmen ergab, dass die Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes nicht wirtschaftlich ist. Das Kurt-Schwitters-Gymnasium soll daher neu gebaut werden. Weiterhin wurde nach Überprüfung aller Rahmenbedingungen festge-
stellt, dass ein Neubau auf einem anderen Grundstück - insbesondere infolge der Vermei-
dung einer ansonsten notwendigen Interimslösung zur Auslagerung der ganzen Schule - wirtschaftlicher als ein Neubau am derzeitigen Standort sei.

Um den Neubau des Kurt-Schwitters-Gymnasiums gut an das übrige Schulzentrum und die im Jahre 2018 neu errichtete Mensa anzubinden, wurde in den Jahren 2021-2023 der Rahmenplan „Neue Mitte Misburg“ (DS Nr. 0155/2023 N1) für das Schulzentrum Misburg und seine Umgebung aufgestellt.

Dieses Konzept sieht eine Neustrukturierung des Schulzentrums Misburg Zug um Zug vor. Dabei sollen vorhandene Freiraumstrukturen berücksichtigt und qualifiziert sowie zukunftsfähige Mobilitätsansätze ermöglicht werden. Um die Umsetzung der Rahmenplanung vorzusehen, ist die Aufstellung dieses Bebauungsplanes notwendig.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.

61.13 
Hannover / May 15, 2023