Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-1174/2023 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 07.06.2023: Stadtbezirksrat Misburg-Anderten: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-1174/2023 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
|
|
Die Gebäude des Kurt-Schwitters-Gymnasiums und der Realschule Misburg wurden 1951 erbaut und in den Jahren 1971 und 1976 erweitert. Aufgrund stetig steigender Schülerzah-
len und neuer räumlicher Anforderungen ist eine Erweiterung der Gebäude notwendig. Beim Gymnasium Kurt-Schwitters hat sich im Zuge der Planungen herausgestellt, dass die ur-
sprünglich für den infolge G9 notwendigen Zuwachs an Flächen kalkulierten Kosten nicht auskömmlich sind. Es sei vielmehr notwendig, auch im Bestandsgebäude umfang-
reiche Sanierungen, Modernisierungen und Umstrukturierungen vorzunehmen, um zu einer bedarfsgerechten Lösung zu gelangen.
Die Kalkulation der notwendigen Maßnahmen ergab, dass die Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes nicht wirtschaftlich ist. Das Kurt-Schwitters-Gymnasium soll daher neu gebaut werden. Weiterhin wurde nach Überprüfung aller Rahmenbedingungen festge-
stellt, dass ein Neubau auf einem anderen Grundstück - insbesondere infolge der Vermei-
dung einer ansonsten notwendigen Interimslösung zur Auslagerung der ganzen Schule - wirtschaftlicher als ein Neubau am derzeitigen Standort sei.
Um den Neubau des Kurt-Schwitters-Gymnasiums gut an das übrige Schulzentrum und die im Jahre 2018 neu errichtete Mensa anzubinden, wurde in den Jahren 2021-2023 der Rahmenplan „Neue Mitte Misburg“ (DS Nr. 0155/2023 N1) für das Schulzentrum Misburg und seine Umgebung aufgestellt.
Dieses Konzept sieht eine Neustrukturierung des Schulzentrums Misburg Zug um Zug vor. Dabei sollen vorhandene Freiraumstrukturen berücksichtigt und qualifiziert sowie zukunftsfähige Mobilitätsansätze ermöglicht werden. Um die Umsetzung der Rahmenplanung vorzusehen, ist die Aufstellung dieses Bebauungsplanes notwendig.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.