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IB-01-2022: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen für nachbarschaftliche Netzwerke, Personen, Organisationen und Einrichtungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld im Zusammenhang mit aus der Ukraine geflüchteten Menschen"
Antrag
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschließt der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
Projekt: "Unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen für nachbarschaftliche Netzwerke, Personen, Organisationen und Einrichtungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld im Zusammenhang mit aus der Ukraine geflüchteten Menschen"
Zuwendungssumme: bis zu 3.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-01-2022
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Aktivitäten des Integrationsbeirates sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten. Es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen richten. Die Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld richtet sich gleichermaßen an Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationsgeschichte.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Produkt 11111 | Angelegenheiten der Stadtbezirke |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
3.000,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-3.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-3.000,00 € |
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Begründung des Antrages
Der Antrag beruht auf einer Eigeninitiative des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld. Nach Austausch unter den Mitgliedern des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld sollen aus den Mitteln Initiativen und kleinere Projekte im Zusammenhang mit aus der Ukraine geflüchteten Menschen zeitnah unterstützt werden. Der Integrationsbeirat hat sich aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine für diese Form der Zuwendung entschieden.
Der Integrationsbeirat Buchholz - Kleefeld hat sich in seiner Sitzung am 21.03.2022 einstimmig dafür ausgesprochen, für das Projekt "Unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen für nachbarschaftliche Netzwerke, Personen, Organisationen und Einrichtungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld im Zusammenhang mit aus der Ukraine geflüchteten Menschen" bis zu 3.000,00 € zur Verfügung zu stellen (Finanzstelle/Finanzposition 1111100-73180000).
Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat.
18.62.04 BRB
Hannover / 22.03.2022