Antrag Nr. 15-1172/2020:
Einbahnstraßenregelung Comeniusstraße

Inhalt der Drucksache:

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Einbahnstraßenregelung Comeniusstraße

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, folgende Änderungen der verkehrlichen Situation vorzunehmen:
Von der Limmerstraße kommend wird die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in die Comeniusstraße untersagt (Zeichen 267 i.V.m. Zusatzzeichen 1022-10).
Vom Bethlehemplatz kommend wird die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in die Comeniusstraße untersagt (Zeichen 267 i.V.m. Zusatzzeichen 1022-10).
Von der Fröbelstraße kommend ist eine Einfahrt in die Comeniusstraße in beide Richtungen für alle Verkehrsarten weiterhin uneingeschränkt erlaubt.
Die Verwaltung prüft, ob im Zuge der einzuführenden Einbahnstraßenregelung eine Neuanordnung der Parkplätze möglich wäre, die zu einer Verbesserung der jetzigen Stellplatzsituation führen könnte.

Begründung


Die Comeniusstraße wird zunehmend als Schleichweg zwischen der Limmerstraße und der Fössestraße bzw. dem Kötnerholzweg genutzt. Insbesondere wenn Stadtbahnen an der Haltestelle Ungerstraße stehen, wird kurzerhand rechts abgebogen und der Weg durch das Wohngebiet gewählt. Auch wird so die, in Teilen als unbefriedigend angesehene, Ampelsituation an der Einmündung Kötnerholzweg/Limmerstraße umfahren. Im Hinblick auf die anstehenden Bauarbeiten rund um den Hochbahnsteig Offensteinstraße dürfte sich dieses Problem noch verstärken.
Eine oben beschriebene Einbahnstraßenlösung unterbindet Durchgangs- und Schleichverkehre, bei gleichbleibend guter Erreichbarkeit der Häuser für die Anwohnenden.