Drucksache Nr. 15-1171/2020 S1:
Bordsteinabsenkungen Kreuzungsbereiche Rampenstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 10.06.2020
TOP 4.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1171/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Bordsteinabsenkungen Kreuzungsbereiche Rampenstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 10.06.2020
TOP 4.1.3.

Beschluss

Falls nicht bereits vorgesehen, werden im Rahmen der derzeit laufenden Arbeiten an allen Einmündungs- und Kreuzungsbereichen der Rampenstraße die Bordsteine abgesenkt, um eine bessere Querung für alle Menschen zu ermöglichen.

Bei der Wiederherstellung der Pflasterung im Kreuzungsbereich ist auf eine gute Überfahrbarkeit, auch mit Rollstühlen und Rollatoren, zu achten.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

In 2015 (DS 0903/2015) wurde von der Verwaltung eine bituminöse Befestigung aus Gründen der Barrierefreiheit, des Radverkehrs, der Lärmemission und aus wirtschaftlichen Gründen für die Rampenstraße vorgeschlagen. Mit Änderungsantrag 15-1015/2015 wurde die vorgeschlagene bituminöse Fahrbahnbefestigung in eine Pflasterbefestigung (wie bisher im Bestand) beschlossen. Veranlasst durch Kostensteigerungen hat die Verwaltung 2019 erneut 2 Varianten vorgestellt, die jeweils eine Verbesserung der Barrierefreiheit vorsahen. Variante 1 enthielt die Befestigung mit gesägtem sehr ebenen Naturstein, Variante 2 enthielt die mittlere Fahrspur in Asphalt. Mit Beschluss zu Antrag 15-2356/2019 wurde die vollständige Erneuerung der Fahrbahn abgelehnt. Lediglich die Erneuerung der Nebenanlage sollte weiterhin über dieses Programm erfolgen. Die Fahrbahn soll genau wie im Bestand erhalten bleiben, Arbeiten die der Verkehrssicherheit dienen und die Oberflächenwiederherstellung von Leitungsprovisorien sollen jedoch erfolgen.

Die Verwaltung folgte dem Antrag mit folgendem Hinweis: Wie bereits ausgeführt ist die Fahrbahn in Gänze erneuerungsbedürftig. Der Austausch der asphaltierten Teilflächen der Fahrbahn in Pflaster kann nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Eine zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigte vollständige Erneuerung der Fahrbahn der Rampenstraße kann dann nicht mehr zeitnah erfolgen, denn die Aufnahme in das Mehrjahresbauprogramm der Stadt Hannover ist abhängig von den zur Verfügung gestellten
investiven Haushaltsmitteln und anderer Prioritäten. Eine zeitnahe Erneuerung wäre daher nur über ein Sonderprogramm möglich gewesen. Eine neue bituminöse Befestigung oder ein Natursteinpflasterbelag in geschnittenem Material ist geräuschärmer, radverkehrsfreundlicher und barrierefreier als die vorhandene Fahrbahnbefestigung.

Die GiB-Maßnahme ist, gem. Beschluss, vollständig abgeschlossen und beendet. Die für dieses Projekt ursprünglich 2015 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sind mit Beschluss in 2019 in andere Projekte verteilt. In Einmündungen der erneuerten Nebenanlagen wurden taktile Elemente eingebaut, die Provisorien der Leitungswiederherstellung endgültig wiederhergestellt. Die Schaffung der Barrierefreiheit in den Einmündungsbereichen bedeutet einen großflächigen Eingriff in die Fahrbahn, denn es müssen Bordsteine ausgetauscht werden, die wiederum eine Betonbettung aufweisen. Das unebene Altpflaster lässt eine Barrierefreiheit nicht zu- dies bedeutet: das unebene Pflaster müsste durch ein neues Pflaster großflächig ersetzt werden und die Entwässerung an die neue Höhenlage angepasst werden. Dies ist in Anbetracht der vollständigen Erneuerungsbedürftigkeit der Fahrbahn unwirtschaftlich. Der barrierefreie Ausbau der Rampenstraße kann jetzt nur über eine neue Projektanmeldung und Finanzierungszusage erfolgen.

Eine Straße muss dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Damit ist nicht gemeint, dass die Straße praktisch völlig gefahrlos sein muss. Grundsätzlich muss der Straßenbenutzer sich vielmehr den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Dabei ist erkennbar, dass die Fahrbahn einer alten Pflasterstraße nicht barrierefrei ist. Die Fahrbahn ist aus unserer Sicht weiterhin erneuerungsbedürftig und die Schäden verstärken sich zunehmend. Sofern festzustellen ist, dass die Verkehrssicherheit in der Fahrbahn nicht mehr gegeben wäre, müsste nun ggf. auf den nicht verkehrssicheren Zustand durch Verkehrszeichen hingewiesen werden.