Drucksache Nr. 15-1164/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Macht das Expo-Gelände sicher!
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.2.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1164/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Macht das Expo-Gelände sicher!
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.2.5.

Mehrfach musste der Bezirksrat Döhren Wülfel auf Antrag der SPD-Bezirksratsfraktion eine bessere Absicherung des holländischen Pavillons gegen ungebetene Besucher fordern, bevor diese letztendlich umgesetzt wurde. Mittlerweile ist an dieser Stelle ein vielversprechendes Neubauprojekt geplant. Nun haben sich nach Kenntnis der SPD-Fraktion im Bezirksrat Döhren-Wülfel jugendliche Kletterer ein neues Domizil auf dem Expo Gelände erschlossen: Mehrfach bereits wurden sie im ehemaligen Litauischen Pavillon gesichtet, der offenbar durch eine nicht gesicherte Dachluke betreten werden konnte. Bereits bei diesen Aktionen bestand Gefahr für Leib und Leben nicht nur der Akteure, sondern auch der potentiellen Retter. Mittlerweile hat ein Feuer am Ostermontag große Teile des Pavillons vernichtet, der Pavillon ist möglicherweise nicht mehr standfest.

Es ist nicht hinnehmbar, dass auf dem Expo Gelände immer wieder durch illegale Aktionen verantwortungsloser Akteure nicht nur diese selbst, sondern auch die im Gefahrenfall zum Eingreifen verpflichteten Mitglieder von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in größte Gefahr gebracht werden. Ziel muss es sein, alle noch existierenden aber leerstehenden Pavillons der EXPO 2000 sicherer zu machen und gefährliche Unfälle zu verhüten.

Wir fragen daher die Verwaltung:


1. Ist der Stadt diese Situation bekannt?

2. Wurde der Eigentümer des Litauischen Pavillons von der Stadt schon auf seine Verkehrssicherungspflichten aufmerksam gemacht oder wird dies noch erfolgen?

3. Was kann und wird die Stadt unternehmen, um das gesamte Expo-Gelände besser zu sichern, statt nur bei der gefährlichen „Nutzung“ einzelner Gebäude einzugreifen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


zu 1. Im Hinblick auf den litauischen Pavillon wurde seitens der Verwaltung bereits in der Vergangenheit eingeschritten. Die Drucksache haben wir zum Anlass genommen, die aktuelle Situation vor Ort erneut in Augenschein zu nehmen.

zu 2. Die Eigentümerin / der Eigentümer wurde mehrfach auf die erforderlichen Maßnahmen hingewiesen. Leider ist ein wirkungsvoller Zugriff auf die Eigentümerin / den Eigentümer angesichts des Sitzes im Ausland deutlich erschwert.

zu 3. Ein Einschreiten der Verwaltung erfolgt im Falle des bauordnungsrechtlichen und/ oder gefahrenabwehrrechtlichen Erfordernisses. Ohne das Vorliegen eines baurechtswidrigen Zustandes bzw. einer entsprechenden Gefährdungslage fehlt hierzu die Handhabe.