Antrag Nr. 15-1162/2026:
Erhöhung Verkehrssicherheit auf Radstreifen an der Podbielskistraße

Inhalt der Drucksache:

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Erhöhung Verkehrssicherheit auf Radstreifen an der Podbielskistraße

Antrag

1. In der Podbielskistraße vor den Häusern mit den Hausnummern 38 und 40 werden Fahrradbügel und Bügel für Lastenräder im Seitenraum der Fahrbahn aufgestellt, jedoch so, dass abgestellte Fahr- und Lastenräder nicht in den Radstreifens hereinragen.

2. Unmittelbar vor den dann neuen Fahrradbügeln wird für den Autoverkehr sichtbar das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen) angebracht.

3. Vor der Fußgängerfurt der Ampel auf Höhe von Hausnummer 56 wird die Stellfläche für KfZ im Seitenraum für eine Radspur umgenutzt.

Begründung


1. Vor dem Haus mit der Hausnummer 38 ist der Gehweg ohnehin verengt. Durch abgestellte Lastenräder verengt sich der Platz weiter. Hinzu kommt, dass an dieser Stelle der Raum für die parkenden Autos zu eng ist und dort abgestellte Kraftfahrzeuge deshalb regelmäßig in den Radweg ragen.

2. An dieser Stelle ist ein Überholen mit dem vorgeschriebenen 1,5 Metern Überholabstand nicht möglich. Dies wird jedoch von Autofahrenden regelmäßig missachtet und es sollte deshalb durch das entsprechende Verkehrszeichen verdeutlicht werden.

3. Die Fahrbahn verengt sich hier vor und in der Fußgängerfurt weiter. Dies fällt vielen Autofahrenden offenbar nicht auf und sie überholen bei grüner Ampel die Radfahrenden weiter, obwohl dies aufgrund der Platzverhältnisse nur mit wenigen Zentimetern Überholabstand möglich ist. Hierdurch werden regelmäßig Radfahrende gefährdet.