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| 15-1162/2026 (Originalvorlage) |
| 15-1162/2026 (Originalvorlage) |
2. Unmittelbar vor den dann neuen Fahrradbügeln wird für den Autoverkehr sichtbar das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen) angebracht.
3. Vor der Fußgängerfurt der Ampel auf Höhe von Hausnummer 56 wird die Stellfläche für KfZ im Seitenraum für eine Radspur umgenutzt.
2. An dieser Stelle ist ein Überholen mit dem vorgeschriebenen 1,5 Metern Überholabstand nicht möglich. Dies wird jedoch von Autofahrenden regelmäßig missachtet und es sollte deshalb durch das entsprechende Verkehrszeichen verdeutlicht werden.
3. Die Fahrbahn verengt sich hier vor und in der Fußgängerfurt weiter. Dies fällt vielen Autofahrenden offenbar nicht auf und sie überholen bei grüner Ampel die Radfahrenden weiter, obwohl dies aufgrund der Platzverhältnisse nur mit wenigen Zentimetern Überholabstand möglich ist. Hierdurch werden regelmäßig Radfahrende gefährdet.