Drucksache Nr. 15-1162/2013:
Grunderneuerung und Umgestaltung der Gemeindeholzstraße, 1. Bauabschnitt zwischen Alte Stöckener Straße und Haus Nr. 30

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
uzIn den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-1162/2013
1
 

Grunderneuerung und Umgestaltung der Gemeindeholzstraße, 1. Bauabschnitt zwischen Alte Stöckener Straße und Haus Nr. 30

Antrag,

der Grunderneuerung und Umgestaltung der Gemeindeholzstraße 1. Bauabschnitt zwischen Alte Stöckener Straße und Haus Nr. 30, wie in Anlage 1 dargestellt zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKom VG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.903.2

Bezeichnung Gemeindestraße gem. Beitragssatzung / Gemeindeholzstraße

Ansatz 2013 (anteilig) 325.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.903.2
Gemeindestraßen/Gemeindeholzstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 100.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 55.000,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 325.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -170.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt I.54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 3.875,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 8.125,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 4.250,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -8.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -8.500,00 €
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme im 1. Bauabschnitt betragen 325.000 €.

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 25.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Einrichtung wird als Innerortsstraße eingestuft.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage
Die Gemeindeholzstraße liegt im Stadtteil Stöcken zwischen Alte Stöckener Straße und Am Stöckener Bach. Die Gemeindeholzstraße weist aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen an eine solche Straße.
Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung der Straße erforderlich, um sie an die heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit der Straße gewährleisten zu können. Die Grunderneuerung der Gemeindeholzstraße soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von der Alten Stöckener Straße bis zur Haus Nr. 30. Hier beginnt der 2. Bauabschnitt, der sich dann bis an die Straße Am Stöckener Bach erstreckt. Gegenstand dieser Drucksache ist der erste Bauabschnitt.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Gemeindeholzstraße hat eine überwiegend asphaltierte Fahrbahn von ca. 5 bis 6 m Breite. Die Nebenanlagen der Gemeindeholzstraße bestehen aus einem südlich der Straße gelegenen Gehweg und unbefestigten Randbereichen auf der nördlichen Straßenseite.
Im Rahmen der Grunderneuerung wird die Aufteilung des Straßenraumes neu geordnet und an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Die Fahrbahnbreite wird durchgängig auf 4,5 m reduziert. Die Fahrbahn wird bituminös befestigt. Der Knotenpunkt mit der Alten Stöckener Straße wird aufgepflastert und in Betonsteinpflaster optisch von der Fahrbahn abgesetzt hergestellt. Die Nebenanlagen gliedern sich zu beiden Seiten der Fahrbahn in 1,8 m breite Längsparkflächen aus Natursteinaltpflaster, die höhengleich mit den neuen 1,4 bis 2,5 m breiten Gehwegen aus hellgrauem Betonsteinrechteckpflaster hergestellt werden.
Die Nebenanlagen werden, ob des schmalen Gesamtprofils, nur mit einem Tiefbord zur Fahrbahn abgetrennt, so dass ein ggf. notwendiges Ausweichen möglich bleibt. Nur so sind beidseitige Nebenanlagen zu realisieren.
Insgesamt wird durch die relativ enge Fahrbahn eine Verkehrsberuhigung eintreten bzw. erhalten bleiben.
Die vorhandene Beleuchtung der Straße wird vollständig erneuert. Ferner entfallen zukünftig alle heute noch vorhandenen Oberleitungen einschließlich der Masten.
Der Straßenraum wird durch einige neue Baumstandorte und die Materialien attraktiver und freundlicher gestaltet und somit die städtebauliche Qualität erheblich gesteigert. Um das städtebauliche Ziel der Planung, den dörflichen Charakter der Gemeindeholzstraße zu erhalten, werden die beiden aus den 1960er und 1970er Jahren stammenden Bebauungspläne Nr. 464 und Nr. 615 hinsichtlich der Gemeindeholzstraße nicht umgesetzt, da diese der heutigen und zukünftigen Bedeutung der Gemeindeholzstraße nicht mehr Rechnung tragen.
Der vorhandene und beabsichtigte Ausbau der Gemeindeholzstraße widerspricht nicht den Grundzügen der Planung der Bebauungspläne Nrn. 464 und 615. Der Bereich Stadtplanung wird die beiden v. g. Bebauungspläne im Rahmen einer zukünftigen Änderung an die Festsetzungen zum Verlauf der Gemeindeholzstraße anpassen.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP
Durch den Umbau der Gemeindeholzstraße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit / Bauablauf
Es ist geplant, die Baumaßnahme im Spätsommer 2013 zu beginnen.
66.21 
Hannover / 02.05.2013