Anfrage Nr. 15-1161/2025:
Verlust von Wohnraum durch Airbnb und vergleichbare Anbieter

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Verlust von Wohnraum durch Airbnb und vergleichbare Anbieter

In absehbarer Zeit soll die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt Hannover beschlossen werden und in Kraft treten.
Eine kurze Recherche zeigt, dass im Stadtbezirk Döhren-Wülfel einige Wohnungen und Häuser zur kurzzeitigen Nutzung vermietet werden und so potentiell nicht mehr zur dauerhaften Vermietung zu Wohnzwecken zur Verfügung stehen. Es lassen sich auch an vielen Häusern im Stadtbezirk Schlüsseltresore finden, die auf eine regelmäßige Kurzzeitvermietung schließen lassen. Teilweise erweckt es den Anschein, dass die Hälfte der Wohnungen in einem Haus nicht mehr als dauerhafter Wohnraum genutzt wird.

Daher frage ich die Verwaltung
1. Erfasst die Stadt aktuell schon ob und wie viele Wohnungen und Häuser im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zur Kurzzeitvermietung, bspw. als Messe- oder Ferienwohnung, genutzt werden? Falls ja, wie viele sind entsprechend erfasst?
2.Existieren aktuell im Stadtbezirk Wohnungen und Häuser für die die kurzzeitige Vermietung angemeldet und/oder genehmigt wurde? Falls ja, wie viele sind das im Stadtbezirk?
3.Wie viele Stellen plant die Stadt nach Inkrafttreten der Satzung zur Durchsetzung einzusetzen?