Drucksache Nr. 15-1161/2018 S1:
Fußgängerüberweg an der Haltestelle Bothmerstraße stadtauswärts (Richtung Süden)
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.06.2018
TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1161/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Fußgängerüberweg an der Haltestelle Bothmerstraße stadtauswärts (Richtung Süden)
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.06.2018
TOP 6.2.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, eine Verlegung des Fußgängerüberwegs über die Westseite der Hildesheimer Straße am Südende des Hochbahnsteiges der Haltestelle Bothmerstraße etwas nach Norden bis zur Höhe des Bäckereifachgeschäftes zu prüfen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die zusätzlich gewünschte Lichtsignalanlage für die westliche Fußwegquerung auf Höhe Fontainestraße hätte nur einen Abstand von ca. 40 m zum lichtsignalgeregelten Knotenpunkt Hildesheimer Straße / Garkenburgstraße und ca. 100 m zum lichtsignalgeregelten Fußgängerüberweg auf der anderen Seite des Hochbahnsteiges.

Eine derart dichte Folge von Lichtsignalanlagen ist aus mehreren Gründen abzulehnen. Die geringen Abstände zwischen den einzelnen Lichtsignalanlagen erfordern zwingend eine koordinierte Steuerung. Dies hat den Nachteil, dass insbesondere die beiden Fußgängerlichtsignalanlagen nur selten sofort reagieren würden, wenn die Anforderungstaster betätigt wurden.

Aufgrund der sehr dichten Folge von Lichtsignalanlagen wird vom Kraftfahrer eine besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Lichtsignalanlagen erwartet, andere notwendige Wahrnehmungen wie beispielsweise zum ruhenden Verkehr am Fahrbahnrand werden vernachlässigt.

Durch die Vielzahl von Lichtsignalanlagen entlang der Hildesheimer Straße entstehen immer wieder Zeitlücken, die es Fußgängern erlauben am Ende von Bahnsteigrampen auch eine zweispurige Straße sicher zu queren.

Für den Personenkreis, der unbedingt eine lichtsignalgeregelte Querung benötigt, sind an beiden Bahnsteigenden in einer komfortablen Entfernung jeweils lichtsignalgeregelte Fußgängerquerungen vorhanden.