Anfrage Nr. 15-1160/2008:
Bebauung Dreyerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Bebauung Dreyerstraße

In der DS 0976/2008 Bebauungsplan Nr. 184, 8. Änderung - Dreyerstraße wird mitgeteilt, dass die im geltenden Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Grünverbindung am östlichen Ufer der Leine nördlich der vorhandenen Fußgängerbrücke nicht mehr realisiert und zukünftig als nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt werden soll.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Weshalb soll die öffentliche Grünverbindung nicht mehr realisiert werden?