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| 15-1158/2026 (Originalvorlage) |
| 15-1158/2026 (Originalvorlage) |
1. Am Zebrastreifen über den Lister Damm auf Höhe der Höfestraße werden zu den Zeiten vor Schulbeginn und nach Schulende verstärkte Kontrollen von Autofahrenden durchgeführt. Im Falle von Verstößen werden diese geahndet.
2. Die Ampelschaltung des Verkehrsknotenpunktes „Vier Grenzen“ wird so geändert, dass eine Querung der Podbielskistraße für Fußgänger:innen häufiger ermöglicht wird, insbesondere zu den Schulwegzeiten.
3. Die Ampel über die Rechtsabbiegespur aus der Podbielskistraße in den Lister Kirchweg reagiert künftig auf Anforderung durch Zufußgehende sofort.
4. Der Fuß- und Radverkehr entlang des Lister Kirchwegs zwischen Bothfelder Straße und Mengendamm wird durch geeignete Maßnahmen voneinander getrennt. Die Verwaltung erarbeitet dafür einen Lösungsvorschlag und legt ihn dem Bezirksrat vor.
Zu 1. Bei einem Gespräch mit der Schulverwaltung sind Klagen der Elternschaft gemeldet worden, dass an dieser Stelle häufig das Wartegebot von querenden Autofahrenden missachtet wird.
Zu 2. Die Querung der Podbielskistraße für Zufußgehende ist zur Zeit an das „Grün“ für den Autoverkehr aus dem Lister Kirchweg kommend gekoppelt. Der einmündende Verkehr kann allerdings nur grün bekommen, wenn gerade keine Bahnen kreuzen.
Zu 3. Die Anforderung von Grün dauert hier zu lange. Dies führt dazu, dass häufig ungeduldige Zufußgehende bei Rot über die Ampel gehen und damit auch ein schlechtes Vorbild für Grundschüler:innen abgeben.
Zu 4. Radfahrende werden durch eine Benutzungspflicht auf einen für diese Zwecke viel zu schmalen Geh- und Radweg gezwungen. Durch die sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten von Geh- und Radverkehr kommt es zu gefährlichen Situationen, insbesondere für Grundschüler:innen.