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Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Südstadtschule
Antrag,
zu beschließen
dem Verein der Freunde und Förderer der Südstadtschule e.V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2026/2027 Mittel in Höhe von bis zu 24.952 Euro zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Betreuungsangebot richtet sich gleichermaßen an Mädchen und Jungen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Keine Auswirkung.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 24304 | Schulübergreifende Programme und Projekte |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Transferaufwendungen |
€24,952.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€24,952.00 |
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Begründung des Antrages
Der Verein der Freunde und Förderer der Südstadtschule e.V. bietet seit dem 01.09.1999 den Schüler*innen eine schulergänzende Betreuung an. Dieses Angebot möchte der Förderverein im Schuljahr 2026/2027 fortsetzen.
Die schulergänzende Betreuung wird an Schultagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr angeboten. In den Ferien findet die Betreuung von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr statt. Die Kinder haben die Möglichkeit, während der Betreuung ein Mittagessen einzunehmen. Das Essengeld für den Mittagstisch zahlen die Eltern direkt an den Anbieter. Der Elternbeitrag wird im Schuljahr 2026/2027 115,00 Euro pro Kind und Monat betragen. Insgesamt stehen in vier Gruppen bis zu 68 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Die Schule hat eine Interessenbekundung zur Einführung des Ganztagsbetriebes zum nächstmöglichen Termin abgegeben. Im Rahmen der "Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung“ (Info-DS 0881/2017) wurden die Auswirkungen der flächendeckenden Umsetzung auf die sozialpädagogischen Gruppenbetreuungen (Horte, innovative Modellprojekte, schulergänzende Betreuung) aufgearbeitet.
An Grundschulen, mit am Standort integrierten außerschulischen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder – werden gemäß der Drucksache Stufenplan (DS 1714/2018) - frühzeitig und vorbereitend Planungsgespräche mit den vor Ort Beteiligten geführt, mit dem Ziel der Zusammenführung - ab Beginn des Ganztagsbetriebs an der Grundschule. Die dadurch freiwerdenden Räume können entsprechend in die Bauplanung der Grundschule einbezogen werden. Die räumliche Ressource kann somit qualitativ für den Ganztag der Grundschule genutzt werden.
Auf Grundlage der Drucksache „Vorüberlegungen zum weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021“ (DS 0669/2017) wird - unter Berücksichtigung der erweiterten Flächen für den Ganztagsbereich auf Basis des Standardraumprogramms für Grundschulen (u.a. Mensa und Freizeitbereich) – der Ausbau zur Ganztagsgrundschule hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und baulichen Umsetzung geprüft. Die Realisierung der Vorhaben steht daher im Zusammenhang zu den baulichen Anforderungen des einzelnen Schulstandortes.
40.12
Hannover / May 21, 2026