Antrag Nr. 15-1155/2016:
Änderungsantrag von Martin Zierke (Bürgermitglied der Kommission Sanierung Limmer) zur Drucks. Nr. 1017/2016 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 18.05.2016: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Vgl. TOP 2.3.4.
  • 18.05.2016: Kommission Sanierung Limmer: Einzelabstimmung der 4 Änderungen vereinbart: 1.) 3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen - damit abgelehnt 2.) 3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen - damit abgelehnt 3.) 1 Stimme dafür, 6 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen 4.) 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen - damit abgelehnt

Antragsteller(in):

Herr Martin Zierke

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag von Martin Zierke (Bürgermitglied der Kommission Sanierung Limmer) zur Drucks. Nr. 1017/2016 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost

Antrag,

dass die Kommission Sanierung Limmer folgende Ergänzungs- / Änderungsanträge für die genannte Drucksache Nr. 1017/2016 ("Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost") beschließt:

Seite 5 / Einzelhandel
• Ursprungstext: "Die Verpflichtungen zu den Wertstoffcontainern werden über Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit zugunsten der Stadt im Grundbuch gesichert."
• Änderungstext: "Die Verpflichtungen zu den Fahrradbügeln und zu den Wertstoffcontainern werden über Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit zugunsten der Stadt im Grundbuch gesichert."

Seite 7 / Car-Sharing und E-Mobilität
• Ursprungstext: "Die WLG ist verpflichtet, in der im Bereich des Lebensmittelvollversorgers (siehe den Baublock 6.1 im Bebauungsplan Nr. 1535) vorgesehene Stellplatzanlage mindestens fünf Stellplätze für eine Anmietung durch Car-Sharing-Betreiber zu marktüblichen Konditionen vorzuhalten. Zwei weitere Plätze sind zudem auf öffentlichen Verkehrsflächen vorzusehen. Soweit innerhalb von 18 Monaten nach Fertigstellung aller Wohneinheiten im Vertragsgebiet aus nicht von der WLG zu vertretenden Gründen kein entsprechender Vertrag zustande kommen sollte, entfällt die Verpflichtung der WLG für den jeweiligen Stellplatz".
• Änderungstext: "Die WLG ist verpflichtet, mindestens fünfzehn Stellplätze (in der im Bereich des Lebensmittelvollversorgers (siehe den Baublock 6.1 im Bebauungsplan Nr. 1535) vorgesehenen Stellplatzanlage oder auf öffentlichen Verkehrsflächen) für eine Anmietung durch Car-Sharing-Betreiber zu marktüblichen Konditionen vorzuhalten. Soweit für jeden einzelnen Stellplatz innerhalb von 18 Monaten nach Fertigstellung aller Wohneinheiten im Vertragsgebiet aus nicht von der WLG zu vertretenden Gründen kein entsprechender Vertrag zustande kommen sollte, entfällt die Verpflichtung der WLG für den jeweiligen Stellplatz".

Seite 7 / Umweltbelange
* Neu: Regenwasserversickerung
• Ergänzungstext: "Soweit möglich, sind Wegebeläge so zu wählen, dass Regenwasser vor Ort schnell versickern kann."

* Neu: Trennung zwischen Trinkwasser und Brauch- bzw. Grauwasser
• Ergänzungstext: "Bei der Wasserversorgung sind Vorkehrungen zu treffen, die (zukünftig) eine Trennung zwischen Trinkwasser und Brauch- bzw. 'Grauwasser' erlauben"

* Neu: Baustoffe
• Ergänzungstext: "Im Vertragsgebiet sind nur ökologische Baustoffe erlaubt. Ausgeschlossen sind z.B. generell PVC oder Hartschäume (z.B. Polystyrol). Hartschäume dürfen generell nur dann gewählt werden, so lange es keine andere Alternative (z.B. Mineralwolle) gibt."

Seite 8 / Wärmeversorgung und allgemeiner Klimaschutz, e)
• Ursprungstext:" ... dass eine Belegung mit Photovoltaikmodulen möglich ist".
Änderungstext: ... dass eine Belegung mit Photovoltaikmodulen oder
Photothermiemodulen möglich ist.

Begründung

erfolgt mündlich