Anfrage Nr. 15-1154/2026:
Räumungsklagen gegen Pächter*innen von Kleingärten

Inhalt der Drucksache:

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Räumungsklagen gegen Pächter*innen von Kleingärten

Mehrere Pächter*innen der Kleingärten Wülfeler Teich am Schwarzen Weg haben von der Verpächterin fristgerecht Kündigungen ihrer Verträge erhalten. Einige von ihnen haben inzwischen Folgeverträge zu deutlich schlechteren Konditionen abgeschlossen. So wurde die ohnehin vergleichsweise hohe Pacht verdoppelt und erhielten die Pächter*innen Auflagen zu ihren Lasten. Andere Nutzer*innen der Gärten haben der Kündigung widersprochen. Daraufhin reichte die Verpächterin Räumungsklagen ein. Erste Verfahren sind bereits vor Gericht gelandet, weitere Verhandlungen stehen demnächst an. In den Augen der Pächter*innen möchte die Eigentümerin einen möglichst hohen Ertrag erzielen. Sie hat auch schon einzelne Grundstücke zu einem stolzen Preis zum Verkauf angeboten. Ihren Verpflichtungen kommt sie hingegen selten nach: So befinden sich auf einigen Grundstücken Altlasten, die die Umwelt gefährden können. Kinder erhalten leicht Zugang zu ungenutzten Gärten und könnten in einsturzgefährden Gebäuden spielen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Sind der Verwaltung die Eigentumsverhältnisse, die Pachtverträge und die juristischen Auseinandersetzungen in der Kolonie Wülfeler Teich (Bebauungsplan 995 Dauerkleingärten) bekannt?
2) Wie schätzt die Verwaltung die rechtliche Situation in der Kolonie ein? Welche baurechtlichen und anderen Bestimmungen gelten? Werden diese von der Eigentümerin ausreichend beachtet und angemessen umgesetzt?
3) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den bisherigen Pächter*innen eine dauerhafte Nutzung der Gärten zu vertretbaren Konditionen zu ermöglichen?