Antrag Nr. 15-1154/2011:
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kitas und Schulen
im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit Beginn des
Schuljahres 2012/2013

Inhalt der Drucksache:

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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kitas und Schulen
im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit Beginn des
Schuljahres 2012/2013

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert:
In Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde, den städtischen Kindergärten und Schulen Vorort, schrittweise eine inklusive Betreuung und Beschulung im Bezirk einzuführen, beginnend mit mindestens einer Kita und einer Grundschule zum Schuljahresbeginn 2012/2013.

Begründung

Die seit März 2009 auch in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvetion
verpflichtet auch Kitas und Schulen, Menschen mit Behinderung (ungeachtet der Art ihres
Handycaps, aber unter Beachtung der jeweiligen Bedarfe) regulär aufzunehmen, um
Chancengleichheit in sozialen und bildungsorientierten Bereichen zu gewährleisten. Eine
Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung, der Schulen und Pädagogen hat für die
Stadt Hannover ein kommunales “Eckpunktepapier” zur Handreichung und Umsetzung von
Inklusion an Schulen entworfen. Nur in Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde ist
diese Empfehlung der Arbeitsgruppe auch in vollem Umfang und qualitativen Ansprüchen
gerecht werdend umsetzbar und auf unseren Stadtbezirk adaptiert einzuführen.