Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Etwaige Verletzung von Eigentümerpflichten in Dauerkleingärten an den Wülfeler Teichen/ Schwarzer Weg?
Die Flächen am Schwarzen Weg (Wülfeler Teiche) sind als Dauerkleingärten über den Bebauungsplan 995 festgelegt. Es liegen Hinweise vor, dass die Eigentümerpflichten seit längerem möglicherweise nicht eingehalten werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Welche rechtlichen Möglichkeiten der Kontrolle zur Einhaltung der festgelegten kleingartenrechtlichen Vertragsgestaltung hat die Verwaltung und wann hat die Verwaltung letztmalig eine Kontrolle in diesem Gebiet durchgeführt?
2) Wie kann die Verwaltung die Anwendung des Kleingartenpachtrechtes für diesen Bereich durchsetzen?
3) Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bereit eingeleitet und erfolgt zeitnah eine Kontrolle zur Einhaltung der Eigentümerpflichten?