Antrag Nr. 15-1152/2016:
2. Änderungsantrag von Cornelia Schweingel zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 18.05.2016: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Einzelabstimmung der 6 Änderungen (2. bis 6. 8.) vereinbart: 2.) 4 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen - damit abgelehnt 3.) 9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen 4.) 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen 5.) 1 Stimme dafür, 12 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen - damit abgelehnt 6.) 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen 8.) 3 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen - damit abgelehnt
  • 18.05.2016: Kommission Sanierung Limmer: Vgl. TOP 2.2.4.

Antragsteller(in):

Bezirksratsfrau Cornelia Schweingel

Inhalt der Drucksache:

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2. Änderungsantrag von Cornelia Schweingel zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss

Antrag,

der Stadtbezirksrat beschließt:

2. Die Verpflichtung zum ausschließlichen Bau von Flachdächern wir aufgehoben.

3. Die enge Vorgabe des Fassadenverlaufs an den Außenseiten der Blöcke durch die Festlegung von Baulinien statt Baugrenzen wird so modifiziert, dass strukturierende und gestaltende deutliche Vorsprünge der Fassaden, vor allem an den langen Fassadenseiten möglich werden.

4. Bei den Vorgaben zur Ausdehnung und Lage der Tiefgaragen auf den Grundstücken am Uferpark soll darauf geachtet werden, dass auf den Grundstücken Platz bleibt, um im Übergang und in Verlängerung der Uferparkstrukturen auch hohe tiefwurzelnde Bäume anpflanzen zu können.

5. Die Vorgaben zum energetischen Bauen sollen nicht über die Vorgaben der aktuell verschärften ENEV 2014/2016 hinaus gehen.

6. Die Vorgaben zur Art der Beheizung sollen nicht auf auf Fernwärme und andere Kraft-Wärme Koppelungssysteme beschränkt werden, sondern für weitere nachhaltige Heizarten geöffnet werden.

7. [...]

8. Die örtliche Festsetzung der Bauweise 'Hausgruppen' in den 3-geschossigen Gebieten wird durch eine Prozentvorgabe von Hausgruppen ersetzt.

Begründung