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Sudetenstraße + Tempo-30-Zone
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Sudetenstraße in die anliegenden Tempo-30-Zonen einbezogen werden kann. Der Verkehr auf der Sudetenstraße soll die Vorfahrt eingeräumt werden. Zusätzlich soll die Ausweisung von Parkflächen einbezogen werden.
Begründung
Die Sudetenstraße ist faktisch eine Haupterschließungsstraße für die angrenzenden Wohngebiete und hat für den Durchgangsverkehr nur geringe Bedeutung. Die Regelung der Vorfahrt auf der Sudetenstraße im Verhältnis zu den Seitenstraßen ist der dort verlaufenden üstra-Buslinie 370 geschuldet. Zugleich ist mit der Ausweisung auch eine Gleichbehandlung der angrenzenden Wohngebiete um den Bünteweg mit denen um die Sudetenstraße gewährleistet.