Antrag Nr. 15-1151/2011 N1:
Sudetenstraße + Tempo-30-Zone

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Sudetenstraße + Tempo-30-Zone

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Sudetenstraße in die anliegenden Tempo-30-Zonen einbezogen werden kann. Der Verkehr auf der Sudetenstraße soll die Vorfahrt eingeräumt werden. Zusätzlich soll die Ausweisung von Parkflächen einbezogen werden.

Begründung

Die Sudetenstraße ist faktisch eine Haupterschließungsstraße für die angrenzenden Wohngebiete und hat für den Durchgangsverkehr nur geringe Bedeutung. Die Regelung der Vorfahrt auf der Sudetenstraße im Verhältnis zu den Seitenstraßen ist der dort verlaufenden üstra-Buslinie 370 geschuldet. Zugleich ist mit der Ausweisung auch eine Gleichbehandlung der angrenzenden Wohngebiete um den Bünteweg mit denen um die Sudetenstraße gewährleistet.