Antrag Nr. 15-1150/2016:
Änderungsantrag der Fraktion B90/ DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-1150/2016 (Originalvorlage)
1015/2016 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 18.05.2016: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Einzelabstimmung der 5 Änderungen (vgl. DS Nr. 15-1148/2016 und 15-1149/2016) vereinbart: 1.) 12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen 2.) 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen 3.) 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen 4.) 10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen 5.) 6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen - damit abgelehnt
  • 18.05.2016: Kommission Sanierung Limmer: Vgl. TOP 2.2.2.

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der Fraktion B90/ DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 1015/2016 Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt - Auslegungsbeschluss

Antrag,

der Stadtbezirksrat beschließt die folgenden Ergänzungs- / Änderungsanträge für die genannte Drucksache Nr. 1015/2016 (Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - 1. Bauabschnitt ):

Anlage 2
Seite 11, Absatz 3
Seite 27, Absatz 3
Seite 47 / Anpflanzungen

• Ersetze jeweils sinngemäß "standortgerechter, heimischer Baum"
• durch "Bäume mit für Menschen nutzbaren Früchten (z.B. Apfel, Birne,
Quitte, Mispel, für Menschen essbare Vogelbeere, Baumhasel, Esskastanie,
Kornelkirsche, ...)"

Anlage 2 / Seite 11, Ergänzung zu Absatz 3

• Ergänzungstext: "Dabei ist dem Erhalt von Bäumen und Sträuchern der Vorzug
vor Fällung und Neupflanzung zu geben. Fällungen sind nur in sehr wohl
begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dies gilt besonders für die vorhanden
(Obst-)Bäume und Sträucher am Leineabstiegskanal."

Anlage 2 / Seite 11 - 12 / Letzter Absatz Seite 11

• Ursprungstext: "Die Regelungen bezüglich der Materialität und Farbigkeit der
Außenwände der Gebäude sind hin zum öffentlichen Raum
(Straßenverkehrsflächen, öffentliche Grünflächen und öffentliche Spielplätze)
einheitlich. So sind die “sichtbaren“ und damit das Quartiersbild prägenden
Außenwände ausschließlich mit Klinker im Farbspektrum rot, rotbunt und/oder
rotbraun in zurückhaltender Farbgebung nicht heller entsprechend RAL 3004 und
nicht dunkler als RAL 3009 der Farbreihe Rot sowie nicht heller entsprechend
RAL 8002 (signalbraun) und nicht dunkler als RAL 8012 (rotbraun) der Farbreihe
Braun des Farbregisters RAL 840 HR zulässig. Die übrigen Außenwände sind
ebenfalls mit genannten Klinkern oder mit weißem Putz zu erstellen (§ 18 der
textlichen Festsetzungen)."
• Änderungstext: "Es sollte mehr Vielfalt bezüglich Materialität und Farbigkeit der Gestaltung geben.
Vorstellbar ist die einheitliche Verklinkerung an der Basisstraße (die anknüpft an den alten Gebäudebestand).
§ 18 Festsetzung nur für Gebäude an der Basisstraße.

Anlage 2 / Seite 13 / Öffentliche Freiflächen / Uferpark / 2. Absatz

• Ursprungstext: "In dieser im 1. Bauabschnitt parallel zum Leineverbindungskanal
verlaufenden Fläche ist geplant, den vorhandenen Radweg zum “schnellen
Radweg“ auszubauen, um eine verbesserte Anbindung an das Zentrum Hannovers
zu gewährleisten und somit den Radverkehrsanteil auf die angestrebten 25%
steigern zu können.."
• Änderungstext: In dieser parallel zum Leineverbindungskanal verlaufenden
Fläche ist geplant, einen kombinierten Rad-/Fußweg (leicht geschwungene
Promenade) anzulegen, so wie sie im Freiraumkonzept der BI Wasserstadt
vom 2016-02-20 (Stand 2016-04-11, Seite 8 -> Anlage) skizziert wird".

Anlage 2 / Seite 48 / Einfriedungen

• Ursprungstext: "Im Plangebiet sind bis auf wenige Ausnahmen als Einfriedungen
nur Hecken aus standortgerechten Laubgehölzen zulässig. Zäune die eine
Durchsicht gewähren sind nur in Verbindung mit der zu verwendenden Hecke
zulässig."
• Änderungstext: Streichung der Worte "aus standortgerechten Laubgehölzen".

Begründung