Anfrage Nr. 15-1147/2026:
Unerlaubtes Vermieten von Wohnungen am Rübezahlplatz?

Inhalt der Drucksache:

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Unerlaubtes Vermieten von Wohnungen am Rübezahlplatz?

Am Rübezahlplatz in Mittelfeld sind auf der Ostseite mehrere Wohngebäude ausschließlich für Kurzzeitwohnen vorgesehen. Dabei handelt es sich um die Gebäude mit den Hausnummern 4, 6 und 8. Vermietet wird unter anderem an Monteur*innen und Feriengäste. Auch im Haus mit der Nummer 10 wird zumindest eine Wohnung ausschließlich an Kurzzeitmieter*innen vergeben. Das hat Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung und andere Anwohnende: Das Interesse an einem nachbarschaftlichen Miteinander fehlt, oftmals wird wenig Rücksicht auf die Bewohner*innen in anderen Häusern genommen. Sie müssen regelmäßig mit Lärm und Verschmutzungen rechnen. Außerdem werden dem sehr angespannten Wohnungsmarkt dauerhaft Wohnungen entzogen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Ist es zulässig, dass die Wohnungen in den genannten Häusern ausschließlich kurzzeitig vermietet werden?
2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Probleme, die für andere Anwohnende damit verbunden sind, in den Griff zu bekommen?
3) Inwiefern können hier Bestimmungen der Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum greifen, die vom Rat der Stadt Hannover vor etwa einem Jahr beschlossen wurde?