Drucksache Nr. 15-1147/2016 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parken auf Gehwegen in der Nordstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 06.06.2016
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-1147/2016 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parken auf Gehwegen in der Nordstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 06.06.2016
TOP 8.1.1.

Anfrage gem. § 14 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover

In der Anfrage von B90/DIE GRÜNEN (Drucks. Nr. 15-0342/2016) hat die Verwaltung auf das "Zuparken" von Gehwegen in der Nordstadt geantwortet. Nach wie vor ist das rechtswidrige Parken auf Gehwegen und Straßeneinmündungen zu beobachten. Zugeparkte Gehwege gefährden Kinder auf dem Schulweg, da die Autos die Sicht versperren. Zudem sind sie ein ernsthaftes Hindernis zum Beispiel für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Kinderwagen.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung - außer Kontrollen des
Verkehrsaußendienstes - das rechtwidrige Parken zu verhindern ?

2. Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung, um einen Straßenabschnitt - wie z.B. Im kleinen Felde oder im Moore - mit Metallpollern gegen das rechtswidrige Parken auf dem Gehweg auszustatten ?

3. Wird von Seiten der Verwaltung auch das Abschleppen von rechtswidrig abgestellten KFZ in Betracht gezogen ?

Stefan Winter
Fraktionsvorsitzender

Antwort zu Frage 1:
Außer Überwachung durch den VAD gibt es nur noch die Möglichkeit durch den Einbau von Pollern im Gehweg das verkehrswidrige Parken zu unterbinden. Hierbei sind beim Einbau der Poller jedoch die Mindestbreiten zwischen Gebäuden und Pollern von 1,50 m und gleichzeitigem Sicherheitsabstand von 0,50 m der Poller zur Fahrbahn zu beachten.

Antwort zu Frage 2:
Die Kosten für Material und Einbau betragen 100€ je Poller.

Beispiel:
Nur für den Einbau von Pollern auf der westlichen Gehwegseite der Straße Im Moore im Abschnitt von Asternstraße bis Am Kleinen Felde kämen grob geschätzte Kosten in Höhe von 10.000,00 Euro zusammen. Eventuelle weitere damit verbundene Maßnahmen, wie Markierungen und Versetzen von Straßenschildern sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Antwort zu Frage 3:
Der Verkehrsaußendienst leitet regelmäßig Abschleppmaßnahmen u.a. auch von auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugen ein, sofern nach Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Abschleppmaßnahme erforderlich und angemessen ist. Das ist bei auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugen z.B. der Fall, wenn der Gehweg nicht mehr als solcher genutzt werden kann.