Antrag Nr. 15-1147/2015:
Änderungsantrag zur DS Nr. 15-0757/2015 Antrag "Verbesserung der Radwegsituation an der Straße "An der Breiten Wiese"

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur DS Nr. 15-0757/2015 Antrag "Verbesserung der Radwegsituation an der Straße "An der Breiten Wiese"

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die Radwegsituation in der Straße „An der Breiten Wiese“ durch eine verbesserte Ausschilderung, Markierungen und bauliche Maßnahmen zu verbessern. Insbesondere muss die Nutzung des Straßenraums als gemeinsamer Fuß- und Radweg ab der Straße „Sure Wisch“ überprüft und verändert werden.

Konkret bedeutet dies:
a) Den nördlichen Teil der Straße „An der breiten Wiese“ zwischen „Misburger Str.“ und „Müdener Weg“ bzw. „Sure Wisch“ in die vorhandene Tempo-30-Zone zu integrieren oder – falls dies aufgrund des Gewerbegebietes in der Straße „Sure Wisch“ rechtlich nicht möglich sein sollte – hier eine streckenbezogene Temporeduzierung von 30 km/h anzuordnen. Alternativ ist auch die Möglichkeit zur Einrichtung einer Fahrradstraße ggf. auch auf anderen Abschnitten der Straße zu prüfen.
b) Im südlichen Teil der Straße „An der breiten Wiese“ den „Radfahrstreifen“ schnellstmöglich zu entfernen und insbesondere das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) an diesem „Radfahrstreifen“ zu entfernen (siehe Anlage). Falls der Gehweg auf der westlichen Seite der Straße als nicht ausreichend erachtet wird, ist in anstelle des mit dem Verkehrszeichen 240 beschilderten „Radfahrstreifens“ ein von der Fahrbahn abgesetzter Gehweg anzulegen.
c) Im südlichen Teil der Straße „An der breiten Wiese“ (beginnend ab der 90°-Kurve) den baulich noch erkennbaren aber nicht benutzungspflichtigen Radweg auf der östlichen Seite der Straße in einen Gehweg umzuwandeln (siehe Anlage).

Begründung


Zu a)
Auch wenn in der Straße „Sure Wisch“ Gewerbe angesiedelt ist, handelt es sich bei der Straße „An der breiten Wiese“ doch in erster Linie um die Zufahrt zu einem Wohngebiet bzw. um einen Teil des Wohngebiets Heideviertel. Neben Wohnhäusern liegen hier auch eine Grundschule, ein Seniorenwohnheim und ein Sportverein, zu dem viele Kinder und Jugendliche mit dem Fahrrad fahren. Da die Straße auch von LKW als Anlieger des Gewerbegebiets genutzt wird, muss hier auch durch eine verbesserte Ausschilderung, Markierungen und bauliche Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit gesorgt werden. An der Kreuzung „An der breiten Wiese“/„Burgdorfer Damm“ gilt mangels Beschilderung die Regelung „Rechts vor Links“. Tempo 50 erscheint vor diesem Hintergrund nicht angemessen.

Da der Radweg auf der östlichen Seite nicht sinnvoll durchgehend entlang der gesamten Straße „An der breiten Wiese“ geführt werden kann und eine Führung des Radwegs auf der östlichen Seite das Abbiegen in die Straßen auf der westlichen Seite, die weiter ins Wohngebiet hineinführen, erschwert, sollten Radfahrerinnen und Radfahrer ermutig werden, auf der Straße zu fahren. In Tempo-30-Zonen ist dies üblich. Wenn auch im nördlichen Teil die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h festgesetzt würde, wäre es für Radfahrerinnen und Radfahrer attraktiver, die Straße zu benutzen.

Zu b)
Die Ausweisung benutzungspflichtiger Radwege bzw. Radfahrstreifen ist in Tempo-30-Zonen unzulässig. Außerdem ist der Radfahrstreifen mit dem Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) statt mit dem für Radfahrstreifen notwendigen Vz. 237 (Radweg) markiert. Da der Radfahrstreifen einseitig angelegt ist, provoziert er zahlreiche Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot. Die vielen sogenannten „GeisterradlerInnen“ (siehe Anlage) gefährden sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.

Zu c)
Ein baulich abgesetzter Radweg ist in einer Tempo-30-Zone überflüssig. Fußgängerinnen und Fußgänger sind hier zugunsten eines überflüssigen, nicht benutzungspflichtigen Radwegs zu einem Wechsel der Straßenseite „gezwungen“. Viele wechseln jedoch nicht die Straßenseite, wenn ihr Fußweg (von Süden kommend) recht abrupt auf dem Radweg endet, sondern gehen auf dem Radweg. So werden unnötig Konflikte provoziert. Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist – besonders in der Dämmerung – auch kaum erkennbar, dass sie sich auf einem Radweg befinden, weil dieser die komplette Breite des Weges einnimmt.