Antrag Nr. 15-1145/2013:
Fußweg zwischen „Am Hohen Holze“ und „Ricklinger Stadtweg“

Inhalt der Drucksache:

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Fußweg zwischen „Am Hohen Holze“ und „Ricklinger Stadtweg“

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Der Fußweg zwischen der Straße „Am Hohen Holze“ und der Straße „Ricklinger Stadtweg“ wird mit Laternen bestückt, so dass die gesamte Strecke angemessen ausgeleuchtet wird.
2. Die Poller auf mittlerer Höhe des selbigen Fußweges werden entfernt.
3. Falls Punkt 2 nicht ausgeführt werden kann, werden die Poller farblich, z.B. durch rot/weißen Anstrich, hervorgehoben.
4. Die Sträucher und Büsche werden zurückgeschnitten.
5. Rechts- und linksseitig wird ein Zaun entlang des Weges gesetzt.
6. Das Schild „Fußgänger und Radfahrer frei“ von der Pascalstraße vor dem Fußweg
wird ersetzt.

Begründung

Zu 1.:
Viele TeilnehmerInnen des ÖPNV, die in Garbsen Havelse wohnen und aus der Linie 4 der ÜSTRA an der Pascalstraße aussteigen sowie andersherum, benutzen den in Punkt 1 bezeichneten Fußweg zu allen Tageszeiten.
Der besagte Fußweg ist ca. 200m lang und komplett unbeleuchtet, was ein erhebliches Risiko darstellt.
Auf der einen Seite des Fußweges befinden sich auf gesamter Länge hohe Bäume und Büsche. Herabgefallene große Äste und ähnliche Hindernisse können bei Dunkelheit nicht oder nur sehr schwer wahrgenommen werden und im schlimmsten Fall zu einem Sturz führen.
Die fehlende Beleuchtung birgt aber auch ein weiteres Risiko, das sich leider auch bereits in einem konkreten Vorfall niedergeschlagen hat; Ende März kam es auf dem besagten Fußweg zu einem Übergriff auf eine Bürgerin. Dieser Vorfall hat die BürgerInnen, die diesen Fußweg häufig und zu jeder Tageszeit benutzen, stark verunsichert. Eine effektive Präventionsmaßnahme, um einen solchen Vorfall künftig bestmöglich ausschließen zu können, ist der Einsatz einer Fußwegbeleuchtung.
Alternative Strecken aus Garbsen Havelse zur Pascalstraße hin oder zurück bedeuten Umwege von ca. einem halben Kilometer. Die Attraktivität des ÖPNV richtet sich auch nach einer schnellen, sicheren Erreichbarkeit der Haltestellen. Um den Aspekt der Sicherheit im Fall der Pascalstraße für BürgerInnen aus Garbsen Havelse zu gewährleisten ist die angemessene Ausleuchtung des genannten Fußweges notwendig.

Zu 2.:
Der Fußweg ist auf beiden Seiten sowie auf mittlerer Höhe mit Pollern ausgestattet – offenbar um eine Durchfahrt mit dem PKW zu verhindern. Zwar werden die Poller auf den Kopfseiten auch noch bei Dunkelheit durch die jeweilige Straßenbeleuchtung der verbundenen Straßen so weit angeleuchtet, dass sie erkannt werden können. Dies gilt jedoch nicht für die Poller auf mittlerer Höhe des Fußweges.
Für Fußgänger und Radfahrer stellen diese Poller aufgrund ihrer unüblichen Platzierung und ihrer besonders flachen Form eine unnötige Gefahrenquelle dar. Sie müssen deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden.
Die Anzahl der Poller auf Seite des „Ricklinger Stadtweges“ ist derzeit nicht vollständig, sodass dort theoretisch ein PKW auf den Fußweg fahren könnte. Dennoch besteht kein Anlass zur Beibehaltung der Poller auf mittlerer Höhe, da eine Durchfahrt für PKW schon wegen der Poller auf der Seite „Am Hohen Holze“ nicht möglich ist.

Zu 3.:
Sollte eine Umsetzung von Punk 2 nicht möglich sein, ist es alternativ erforderlich, die oben bezeichneten Poller farblich besonders hervorzuheben, um Unfällen vorzubeugen.

Zu 4.:
Durch das Hereinragen in den Weg, machen die Sträucher, Büsche und Bäume den Weg unübersichtlich. Daher ist der Rückschnitt zur Erhöhung der Sicherheit erforderlich.

Zu 5.:
Ein Zaun verhindert ein Verstecken hinter Bäumen oder Sträuchern und ein plötzliches Erscheinen einer Person von der Seite. Diese Maßnahme erhöht die Sicherheit.

zu 6.:
Das Schild ist nur noch schlecht zu erkennen und sollte daher erneuert werden.